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EU-Kommission nennt Details zu Einnahmengrenze für Energiefirmen

STRASSBURG (dpa-AFX) - Die Einnahmen von Unternehmen, die Strom aus anderen Quellen als Gas produzieren, sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig ab 180 Euro je Megawattstunde eingezogen und an belastete Verbraucher umverteilt werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf präsentierten EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans und die EU-Energiekommissarin Kadri Simson am Mittwoch in Straßburg. Zuvor hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vorschlag bereits grob umrissen.

Russland nutze Energie als Waffe, dadurch seien Haushalte und Unternehmen mit immer höheren Rechnungen konfrontiert, sagte Timmermans. "Das dem Markt zu überlassen, würde bedeuten, die ärmsten Verbraucher zu verdrängen und Unternehmen an den Rand des Ruins zu treiben." In dieser beispiellosen Situation seien beispiellose Lösungen notwendig.

Die Gewinnobergrenze bei 180 Euro je Megastunde würde dem Vorschlag zufolge für Produzenten von billigerem Strom aus Sonne, Wind oder Atomkraft gelten. Sie fahren derzeit hohe Gewinne ein, weil der Strompreis durch den extrem gestiegenen Gaspreis getrieben wird und sie ihren billigeren Strom auch zu den hohen Preisen verkaufen können. Im deutschen Großhandel kostete Strom zuletzt ungefähr 450 Euro pro Megawattstunde.

Ein weiterer Teil des Gesetzesvorschlags, über den nun die EU-Staaten verhandeln müssen, ist eine Sonderabgabe der Öl- und Gaskonzerne. Sie müssten demnach 33 Prozent der Gewinne abgeben, die über 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn der vergangenen drei Jahre liegen. Damit sollen ebenfalls Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher und Unternehmen finanziert werden.

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Zudem schlug die EU-Kommission Stromsparmaßnahmen vor. In Spitzenzeiten soll der Verbrauch verpflichtend um mindestens 5 Prozent reduziert werden. Insgesamt sollten die EU-Länder ihren Stromverbrauch freiwillig um 10 Prozent senken.

Die für Energie zuständigen EU-Minister treffen sich Ende des Monates, um über die Vorschläge zu beraten. Sie ähneln dem viel diskutierten Konzept einer Übergewinnsteuer.