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EU-Kommission: Kaum Bedingungen für Corona-Hilfen aus dem ESM

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die geplanten Corona-Krisenhilfen aus dem Eurorettungsschirm ESM sollen nur an geringe Bedingungen und Kontrollen geknüpft sein. Dies stellten die zuständigen EU-Kommissare Valdis Dombrovskis und Paolo Gentiloni in einem Brief klar, den sie vor der Sitzung der Eurogruppe am Freitag veröffentlichten.

Hintergrund ist die Zurückhaltung der Staaten, für die diese speziellen ESM-Kreditlinien gedacht sind, darunter Italien und Spanien. Sie fürchten strikte Auflagen wie etwa Sparprogramme, die in der Eurokrise bei ESM-Krediten üblich waren. Bei den Corona-Krediten sollen diese jedoch ausdrücklich nicht greifen, weil es ein einmaliges Programm für einen begrenzten Zweck ist, wie Dombrovskis und Gentiloni betonten.

Die ESM-Kredite von bis zu 240 Milliarden Euro sind Teil eines Hilfspakets, das die Eurogruppe Anfang April wegen der Corona-Wirtschaftskrise ausgehandelt hatte. Einzige Bedingung soll sein, dass das Geld aus dem ESM für "direkte und indirekte Kosten" für Gesundheitsversorgung, Heilung und Vorsorge im Zusammenhang mit Covid-19 ausgegeben wird. Staaten können Kredite im Umfang von bis zu zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung bekommen.

Die EU-Kommission werde ihre Kontrollen darauf konzentrieren, dass die Mittel tatsächlich für die festgelegten Zwecke aufgewendet werden, schrieben Dombrovskis und Gentiloni. Spezielle Berichtspflichten soll es ebenso wenig geben wie unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen. Die Eurogruppe soll die genauen Bedingungen am Freitagnachmittag klären. Die ESM-Hilfen sollen ab 1. Juni zur Verfügung stehen.