Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.837,40
    +67,38 (+0,38%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,57
    +22,44 (+0,46%)
     
  • Dow Jones 30

    37.734,92
    -18,39 (-0,05%)
     
  • Gold

    2.399,10
    +10,70 (+0,45%)
     
  • EUR/USD

    1,0652
    -0,0023 (-0,21%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.004,32
    +1.481,98 (+2,58%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,89
    +0,20 (+0,24%)
     
  • MDAX

    26.189,44
    +262,70 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.210,84
    -46,22 (-1,42%)
     
  • SDAX

    14.032,37
    +34,02 (+0,24%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.877,05
    +29,06 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.023,26
    +41,75 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.622,57
    -60,80 (-0,39%)
     

EU-Kommission geht wegen Tankrabatt gegen Ungarn vor

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Ungarn verstößt mit der Benachteiligung von Ausländern an Tankstellen nach Ansicht der EU-Kommission gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde leitete am Freitag ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land ein. Demnach verstößt die Maßnahme Ungarns gegen die Regeln des Binnenmarktes.

Die ungarische Regelung sieht vor, dass Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nicht von staatlichen Zuschüssen profitieren dürfen und daher höhere Preise an Tankstellen zahlen müssen. Der Kommission zufolge zahlen Halter ungarischer Fahrzeuge dadurch 60 bis 70 Prozent weniger für Sprit. Die Regierung des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte den Rabatt vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise eingeführt.

Die Kommission rief Ungarn dazu auf, sich an die Regeln für den freien Verkehr von Waren und Personen innerhalb der EU zu halten, auch in Bezug auf Verkehrsdienstleistungen. Besonders in der gegenwärtigen Situation sei es wichtig, dass der Binnenmarkt funktioniere, um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine für die Wirtschaft abzufedern. Einzelgänge auf nationaler Ebene und diskriminierende Regeln seien keine Lösung, hieß es.

Sollte Ungarn die Bedenken der EU-Kommission im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte die Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.