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EU-Kommissarin: Hilfen für Kohleregionen nicht verrechnen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Mit ihrem Plan zur Verrechnung von EU-Hilfen für Kohleregionen stößt die Bundesregierung in Brüssel auf Widerspruch. Die EU-Mittel sollten "nicht die nationalen Haushaltsmittel ersetzen", antwortete EU-Kommissarin Elisa Ferreira auf eine Anfrage der Linken im Europaparlament. Die Bundesregierung hat jedoch genau das angekündigt: Die EU-Gelder sollen zur Deckung der eigenen Zusagen an die Kohleregionen im Umfang von 40 Milliarden Euro beitragen.

Deutschland will bis spätestens 2038 aus der Kohle aussteigen. Die Strukturhilfen von 40 Milliarden Euro sollen den Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg beim Umbau ihrer Wirtschaft helfen. Die EU legt ihrerseits einen "Fonds für den gerechten Übergang" mit 17,5 Milliarden Euro für die europäischen Kohleregionen auf. Deutschland erwartet daraus rund 2,3 Milliarden Euro.

Dieses EU-Geld soll "zur Erfüllung der Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" dienen, wie die Bundesregierung der Linken im Bundestag auf eine Anfrage antwortete. Die Europaabgeordneten Cornelia Ernst und Martina Michels hakten bei der EU-Kommission nach und erhielten nun die Antwort von Ferreira.

"Um die Wirkung des Fonds für einen gerechten Übergang zu optimieren und alle Aspekte eines gerechten Übergangs sicherzustellen, sollten die Mittel des Fonds die nationalen politischen Maßnahmen verstärken und nicht die nationalen Haushaltsmittel ersetzen, die für die Umsetzung des Strukturreformgesetzes (StStG ) in den Gebieten vorgesehen sind, auf die auch der Fonds abzielt", schrieb die Kommissarin. Die nationalen Haushaltsmittel könnten jedoch als Kofinanzierung für Programme des EU-Fonds dienen.

Michels kommentierte, es sei ein Unding, die EU-Gelder einfach umzudeklarieren. Zudem wolle die Bundesregierung die betroffenen Regionen bei der Verteilung der Gelder übergehen. So werde den Menschen in den Regionen das Geld aus Brüssel vorenthalten, kritisierte ihre Kollegin Ernst.