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EU-Kommissar Hill will mit europäischen Dachfonds mehr Risikokapital mobilisieren

Geht es nach EU-Kommissar Hill, soll es in Zukunft leichter werden, europaweit Venture Capital zu investieren und einzuwerben. Dafür müssen auch nationale Gesetze geändert werden. Ein heikles Unterfangen.

Im angelsächsischen Sprachraum spielen Bankkredite für Unternehmen eine eher untergeordnete Rolle. Wichtiger ist dort die Finanzierung mittels Venture Capital, Risikokapital. Wer Geld für Investitionen zur Verfügung stellt, partizipiert am Erfolg – und wenn es schlecht läuft eben auch an den Verlusten.

Venture Capital ist deshalb einerseits eine Frage der marktwirtschaftlichen Denke und Kultur. So kommt vermutlich niemand im Silicon Valley ernsthaft auf die Idee, ein Startup mithilfe von festverzinslichen Krediten auf die Beine zu stellen. Es ist aber auch eine Frage der praktischen Umsetzung und der Möglichkeiten.

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Dass in der Europäischen Union derzeit kaum etwas Vergleichbares möglich ist wie das Innovations-Eldorado an der US-Westküste, liegt unter anderem daran, dass Risikokapital innerhalb Europas nicht so problemfrei fließen kann wie innerhalb der USA. Denn die nationalen Gesetzgebungen in der Europäischen Union sind noch nicht vollständig aufeinander abgestimmt.

Erst mit der Umsetzung der sogenannten Kapitalmarktunion, einem zentralen Baustein der europäischen Finanzintegration, sollen die Probleme aus dem Weg (Sao Paolo: R2:WEGE3S.SA - Nachrichten) geräumt und der innereuropäische Kapitalmarkt harmonisiert werden. Der Aktionsplan schlägt insgesamt 33 konkrete Maßnahmen vor, die unter anderem die Schaffung von mehr Anlagemöglichkeiten, eine bessere Finanzierung der Realwirtschaft, ein stärkeres und krisenfesteres Finanzsystem, eine vertiefte Finanzintegration sowie einen stärkeren Wettbewerb in der EU ermöglichen sollen.

Europäisches Recht soll den Weg für Venture Capital frei machen

Eine dieser Maßnahmen ist die Erleichterung von Risikokapital-Finanzierungen. Vermutlich ist es kein Zufall, dass ausgerechnet ein Brite die Aufgabe übertragen bekommen hat, die Grenzen für Venture Capital Fonds in Europa niederzureißen. EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill treibt derzeit mit Verve Maßnahmen zur Stimulierung von Risikokapital sowie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds voran.

In einem Schreiben an den Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments kündigt Hill an, die Hindernisse zu identifizieren, die bisher noch den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds beeinträchtigen. Ein Ziel ist es beispielsweise, den Europäischen Pass zu stärken. Europäische Banken und Wertpapierunternehmen können damit auch in allen anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums tätig werden.

Darüber hinaus will der EU-Finanzmarktkommissar bis zum Sommer Konzepte für einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds (Venture Capital Fund of Funds) ausarbeiten und einen Gesetzesentwurf vorlegen, um den bestehenden EU-Rechtsrahmen für Risikokapital (EuVECA) neu zu regeln.

Hill tastet nationale Hoheitsrechte an

Für die zweite Jahreshälfte hegt Hill einen eher heiklen Plan: Er will der EU-Kommission Insolvenzregeln vorschlagen, die die Sanierung von Unternehmen einfacher machen sollen. Damit soll Investoren finanzielles Engagement in anderen EU-Staaten erleichtert werden.

Hintergrund der Initiative: Mittelständler, deren Kreditgesuch bei ihrer Bank abgelehnt wurde und die deshalb nach anderen Finanzierungen suchen, soll der Zugang zu Kapital außerhalb ihres Landes erleichtert werden.

Das Problem: Mit (London: 0MBJ.L - Nachrichten) seinem Plan mischt sich die EU in eine nationale Hoheit ein – nämlich das Insolvenzrecht.

So mangelt es denn auch nicht an kritischen Stimmen zu dem Vorhaben. Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) sei „sicherlich begrüßenswert“, meinte etwa der EU-Abgeordnete Markus Ferber gegenüber der Börsen-Zeitung. Gleichwohl habe Hills Programm „Schlagseite“, kritisiert der CSU-Finanzexperte, da der Brite Kapitalmarktthemen vorantreibe und die Bankfinanzierung „stiefmütterlich“ behandle. Ferber fordert Hill daher zu einer „kritischen Überprüfung überflüssiger Berichtspflichten, einem klaren Bekenntnis zum KMU Korrekturfaktor bei den Kapitalunterlegungspflichten und einem insgesamt stärkeren Fokus auf den Proportionalitätsgrundsatz in der Finanzmarktregulierung“ auf.

(MvA)