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EU-Greenwashing-Regeln verzögern sich um ein halbes Jahr: Kreise

(Bloomberg) -- Die Europäische Union wird wohl einen wichtigen Teil ihrer Anti-Greenwashing-Vorschriften für Fondsmanager noch später als geplant einführen, berichtet eine mit dem Prozess vertraute Person.

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Technische Regulierungsstandards (im EU-Jargon als RTS bekannt), die mehr Klarheit darüber schaffen sollen, was als nachhaltig gelten kann, werden möglicherweise erst Ende nächsten Jahres in Kraft sein, so die Person, die nicht namentlich genannt werden wollte. Das würde eine sechsmonatige Verzögerung gegenüber der letzten Frist bedeuten, die bereits hinter dem ursprünglichen Plan lag.

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Die EU hat im März die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) umgesetzt, ein ehrgeiziges Rahmenwerk zur Bekämpfung von Greenwashing. Diese benötigt jedoch zur praktischen Umsetzung regulatorische Standards, anhand derer Anlageprodukte an der zugrunde liegenden grünen Taxonomie ausgerichtet werden können.

Da die Standards ab Juli 2022 angewandt werden sollen, müssen die Fondsmanager Angaben zur Anpassung der Taxonomie machen, bevor sie Zugang zu den erforderlichen Daten haben. Auf dieses Problem haben auch die EU-Regulierer hingewiesen, die diese Standards erstellen. Die Fondsbranche ihrerseits hat davor gewarnt, dass die Komplexität der SFDR und der europäischen Taxonomie dazu führen könnte, dass die Vermögensverwalter die Meldeanforderungen nicht erfüllen.

Überschrift des Artikels im Original:

Fund Managers Face More Delays as EU Greenwash Rules Hit Hurdles

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