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EU-Gericht entscheidet über Beihilfen für Flughafen Hahn

LUXEMBURG/HAHN (dpa-AFX) - Das EU-Gericht in Luxemburg verkündet an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) ein Urteil im Streit um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Konkret geht es um die Frage, ob die EU-Kommission dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 zu Recht erlaubt hat, im Zeitraum von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa <DE0008232125>, die den Flughafen nicht nutzt, zweifelt das an und sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an. Sie hatte deswegen beim Gericht der EU Klage erhoben.

Die EU-Kommission hatte 2017 zu ihrer Entscheidung erklärt, dass gemäß den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. Die Kommission berücksichtigte nach eigenen Angaben auch, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liegt und für die örtliche Wirtschaft wichtig ist.

Den rheinland-pfälzischen Behörden zufolge hingen rund 11 000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab, erklärte die Kommission damals. Darüber hinaus gebe es im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen. Der Airport Frankfurt-Hahn wird unter anderem vom Billigflieger Ryanair <IE00BYTBXV33> genutzt.