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EU geht gegen unerwünschte Einmischung vor

Brüssel (dpa) - Die Einmischung anderer Länder in politische Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten kann künftig mit weitreichenden Vergeltungsmaßnahmen geahndet werden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten einigten sich am Dienstag abschließend auf ein neues Sanktionsinstrument, wie beide Seiten bestätigten. Es soll zum Beispiel Strafzölle gegen Drittländer ermöglichen, die mit wirtschaftlichen Maßnahmen in unzulässiger Weise in die politischen Entscheidungen der EU oder der EU-Mitgliedstaaten einzugreifen versuchen.

Als mögliche Sanktionen könnte zudem der Zugang zu Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge aus der EU beschränkt werden. Zudem nannte die EU-Kommission auch Restriktionen des Handels mit Dienstleistungen als einen möglichen Hebel.

Druck und Einflussnahme sollen bekämpft werden

Grund für die Einführung des neuen Instruments ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zum Ziel bewussten wirtschaftlichen Drucks geworden sind. So verhängte beispielsweise China Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar waren und sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt auswirkten.

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Als Grund für das chinesische Vorgehen wurde vermutet, dass Litauen seine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan ausgebaut hat, indem es Taiwan ermöglichte, in der litauischen Hauptstadt Vilnius eine Repräsentanz unter eigenem Namen zu eröffnen. China reagierte darauf erbost, weil es das demokratische Taiwan als abtrünnige Provinz und nicht als unabhängigen Staat ansieht.

Als mögliche Anwendungsfälle für den neuen Mechanismus nennt die EU-Kommission auch Versuche, auf künftige europäische Gesetzgebungsinitiativen EU Einfluss zu nehmen oder die EU davon abzuhalten, eine Maßnahme überhaupt erst einzuführen. In dieser Absicht könnte er unter anderem zusätzliche, diskriminierende Einfuhrzölle einführen, vorsätzliche Verzögerungen provozieren oder für die Geschäftstätigkeit erforderliche Genehmigungen verweigern, heißt es zur Erklärung. Denkbar seien auch diskriminierende selektive Grenz- oder Sicherheitskontrollen für Waren aus einem bestimmten EU-Land oder von staatlicher Seite Boykotte gegen Waren oder Investoren dieses Landes.

Sanktionen nur als letztes Mittel

«Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen wird es uns ermöglichen, unsere legitimen Rechte und Interessen entschlossener zu verteidigen», kommentierte der zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis am Dienstag. Diese abschließende Einigung sei für die EU ein wahrhaft bedeutender Schritt nach vorn.

Dombrovskis betonte dabei, dass Sanktionen nur als letztes Mittel angewendet werden sollen. Demnach ist das Instrument in erster Linie als Abschreckung gedacht und Strafmaßnahmen sollen erst nach einem Dialog mit dem betroffenen Nicht-EU-Staat möglich sein. In einem ersten Schritt würde die EU das Drittland zunächst versuchen, das Problem durch Verhandlungen zu lesen. Zudem kämen als Zwischenschritt auch eine Mediation, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren in Frage.

Bevor das neue Instrument gegen Zwangsmaßnahmen genutzt werden kann, müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Parlament die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das neue Instrument ab Herbst einsatzbereit ist.