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EU-Fiskalausschuss will langsame Rückkehr zur Schuldenobergrenze

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Ein Beratungsgremium der EU plädiert für eine vorsichtige Reform der strengen EU-Schuldenregeln. In einem am Mittwoch vorgelegten Bericht schlug der EU-Fiskalausschuss vor, die Schuldenobergrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung beizubehalten, aber anzupassen, wie schnell Staaten diese erreichen. Man brauche einen "Langzeit-Anker für öffentliche Schulden", sagte Niels Thygesen, der Vorsitzende des Ausschusses, bei einer Pressekonferenz. Eine Rückkehr zu den Schuldenregeln wie vor der Pandemie sei nicht tragfähig, so der Bericht.

Im Zuge der Corona-Pandemie mussten EU-Länder enorme Schulden aufnehmen, um die Folgen der Krise abzufedern. Daher wurden die strengen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis 2023 ausgesetzt. Viele Staaten fordern nun eine Reform, da die durchschnittliche Schuldenquote inzwischen bei rund 100 Prozent der Bruttoinlandsprodukts liegt. Um die Schuldenquote im Pakt anzuheben, müsste man aber die EU-Verträge ändern. Das wäre schwierig, vor allem da Länder wie Deutschland oder Österreich gegen eine Überholung der Regeln sind.

"Wir versuchen, uns in den Verträgen zu bewegen, indem wir die 60 Prozent weiter in den Horizont bewegen", sagte Thygesen. Der Fiskalausschuss schlägt vor, dass Staaten unter anderem über ein individuelles jährliches Ausgabenlimit die Schuldengrenze nach und nach erreichen könnten. So würde die Abbezahlung der Schulden an die Umstände der einzelnen Länder angepasst. Bislang müssen alle Staaten jedes Jahr ein Zwanzigstel des über die 60-Prozent-Grenze hinausgehenden Schuldenstands abbauen. Die bisherige Deckelung von Haushaltsdefiziten bei 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts soll nach Ansicht des Fiskalausschusses beibehalten werden.