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EU für höhere Kapitalanforderungen für Versicherer

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung des Kapital- und Aufsichtsregelwerks «Solvency II» vorgeschlagen.
Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung des Kapital- und Aufsichtsregelwerks «Solvency II» vorgeschlagen.

Die EU-Kommission schlägt neue Regeln für Versicherer vor. Wegen der Niedrigzinsen sollen sie langfristig mehr Kapital zur Seite legen.

Brüssel (dpa) - Versicherungsunternehmen in Europa müssen sich wegen der anhaltenden Niedrigzinsen langfristig auf höhere Kapitalanforderungen einstellen.

Die EU-Kommission schlug am Mittwoch eine Überarbeitung des Kapital- und Aufsichtsregelwerks «Solvency II» vor. Dabei geht es um eine neue Berechnung der erwarteten Zinsentwicklung, aus der sich veränderte Verpflichtungen für die Versicherer bei den Eigenmitteln ergeben. Auch Umweltrisiken sollen von den Versicherern künftig berücksichtigt werden.

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Da sich die Lage an den Finanzmärkten durch die Niedrigzinsen verändert hat, können höhere Risiken für Versicherer entstehen. Der Gesetzesvorschlag soll unter anderem sicherstellen, dass Versicherer nach und nach mehr Kapital vorhalten, um Langzeitversprechen wie Lebensversicherungen tatsächlich gegenüber ihren Kunden erfüllen zu können.

Während die Versicherer langfristig mehr zur Seite legen müssen, sollen kurzfristig rund 90 Milliarden Euro an Kapital frei werden, sagte Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis. Dies liegt laut der Kommission unter anderem an Änderungen in den Berechnungen der Risikomarge. «Die Idee ist, Kapital für Versicherer frei zu machen und ihnen zu erlauben, ihren Beitrag als private Investoren zu Europas Aufschwung aufzustocken», sagte Dombrovskis.

Die vorgeschlagene Richtlinie sieht insgesamt flexiblere Regeln für risikoärmere Versicherer vor. Dafür werden bestimmte Kriterien eingeführt, zum Beispiel für Versicherungsunternehmen, die wenig riskante Investitionen tätigen. Darüber hinaus soll eine höhere Zahl an kleinen Versicherern von der hochkomplexen «Solvency II»-Richtlinie ganz ausgenommen werden.

Klimawandel soll berücksichtigt werden

Die Kommission will durch den Vorschlag auch Klimabedenken im Versicherungswesen hervorheben. Versicherer sollen Risiken durch den Klimawandel künftig in ihren Risikoanalysen berücksichtigen. Außerdem soll die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (Eiopa) bis 2023 prüfen, ob Vorteile für Versicherer mit klima- und umweltfreundlichen Anlagen gerechtfertigt wären.

Der deutsche Versichererverband GDV kommentierte, der Vorschlag lasse noch viele Fragen offen, insbesondere die genaue Berechnung der künftigen Zinskurve und die daraus resultierenden Kapitalanforderungen. «Die genaue Ausgestaltung dieser Kapitalanforderungen ist entscheidend für langlaufende Produkte wie Lebensversicherungen», sagte GDV-Chef Jörg Asmussen. Gleichzeitig begrüßte Asmussen die Erleichterungen für kleine Versicherer. Eine Vorzugsbehandlung für grüne Investments lehnte er jedoch ab, da sie nicht immer risikofrei seien.

Auch der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU) mahnte zur Vorsicht bei der Berechnung von Kapitalanforderungen. «Wir müssen aufpassen, dass wir der Versicherungswirtschaft nicht durch zu strenge Kapitalanforderungen den Geldhahn abdrehen», sagte Ferber.

Kritik von Grünen-Politiker

Dem Europaabgeordneten Sven Giegold (Grüne) ging der Vorschlag hingegen nicht weit genug. «Die europäischen Versicherungsregeln bleiben löchrig wie ein Schweizer Käse», sagte er. Er kritisierte die Kapitalerleichterung von 90 Milliarden Euro als Geschenk an die Branche. Außerdem fehle eine Harmonisierung der nationalen Sicherungssysteme und eine europäische Versicherungsaufsicht. «Das geht auch zulasten des Schutzes der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwar Versicherungsprodukte grenzüberschreitend abschließen, sich aber nicht auf ein einheitliches Schutzniveau verlassen können», sagte Giegold.

Die Kommission stellte am Mittwoch auch eine Richtlinie zur Abwicklung insolventer Versicherer vor, die Regeln auf EU-Ebene teils anpasst. Die Brüsseler Behörde ist in der Europäischen Union für Gesetzesvorschläge zuständig. Diese werden dann mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten verhandelt und schließlich von ihnen bewilligt.