Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0778
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.188,44
    +585,80 (+0,91%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.383,59
    +215,52 (+0,54%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

EU führt eine neue Klasse von Bank-Anleihen ein

Die EU führt eine neue Klasse von Bank-Anleihen ein: Sie haben ein erhöhtes Ausfallrisiko, bringen aber auch mehr Rendite. Brüssel folgt damit dem französischen Beispiel – das deutsche bleibt außen vor.

Wenn eine Bank zusammenbricht, müssen die Gläubiger einen Teil der Verluste tragen. Das Prinzip gilt in der Euro-Zone bereits seit 2015. Nun präzisiert die EU, welche Gläubiger im Falle einer Pleite wann zur Kasse gebeten werden. Dafür wird 2018 eine neue Klasse von Anleihen für Banken geschaffen. Darauf haben sich die drei EU-Gesetzgeber Kommission, Europaparlament und Finanzministerrat am Mittwochabend geeinigt.

Die EU folgt damit dem französischen Beispiel. Die Regierung in Paris hat eine solche neue Anleihen-Klasse im nationalen Recht bereits eingeführt. Wenn Investoren diese Bonds kaufen, gehen sie ein erhöhtes Ausfallrisiko ein: Wenn das jeweilige Geldhaus in eine Schieflage gerät, kann der Bond sofort in die Konkursmasse eingehen. Im Gegenzug müssen die Banken den Käufern dieser Anleihen höhere Renditen bieten.

Die EU verfolgt mit dem neuen Angebot an Investoren mehrere politische Ziele. Zum einen will sie für mehr Rechtssicherheit sorgen: Anleger sollen ihre Verlustrisiken beim Kauf eines Bonds genau kennen und entsprechende rechtliche Verpflichtungen eingehen. Im Falle einer Banken-Pleite wird es damit einfacher, Gläubiger zur Kasse zu bitten. Langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht soll es nicht mehr geben. Staatliche Finanzhilfen für in Not geratene Banken will man auf diese Weise vermeiden, das Risiko für die Steuerzahler soll so verringert werden.

Über das politische Ziel waren sich alle Euro-Staaten von Beginn an einig, doch der Weg dorthin war anfangs umstritten. Das Bundesfinanzministerium hielt zunächst nichts davon, eine neue Anleihe-Klasse einzuführen. Deutschland geht in der Frage der Gläubiger-Haftung nämlich einen anderen Weg: Alle Banken-Anleihen wurden gesetzlich als ungesichert deklariert und können damit im Pleitefall eingezogen werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte versucht, diese deutsche Lösung in Brüssel durchzusetzen – vergeblich. Die EU-Kommission entschied sich in ihrem Gesetzentwurf für den französischen Weg.

WERBUNG

Zur Begründung hieß es in Brüssel, das deutsche Modell führe zu einem sofortigen starken Anstieg der Refinanzierungskosten bei den Banken. Die französische Lösung mache es dagegen möglich, dass die Refinanzierungskosten der Geldhäuser langsam und schrittweise ansteigen.

Die EU-Kommission zeigte sich zufrieden mit der nun gefundenen Einigung über die neue Anleihe-Klasse. Die Banken bekämen so „mehr Klahrheit für den Aufbau von Kapitalpuffern gegen Verluste“, sagte der für Finanzmarktregulierung zuständige EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. Damit komme man einen „entscheidenden Schritt“ vorwärts bei der Bildung sogenannter Total Loss Absorbing Capacities (TLAC). Die Gruppe der global führenden Wirtschaftsnationen G20 hatte beschlossen, den systemrelevanten Großbanken den Aufbau eines TLAC-Puffers zwingend vorzuschreiben. Dieses Puffer besteht aus Eigenkapital und anderen Elementen zusammen – Anleihen etwa.