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Geschlossen für Beibehaltung des Iran-Deals - EU droht mit „Blocking Statute“

Zur Rettung des Atomdeals will die EU-Kommission im Notfall ein Gesetz reaktivieren, das 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba und den Iran erlassen wurde.

Nach der Abkehr der USA vom Atomabkommen mit dem Iran halten die 28 EU-Staaten geschlossen dagegen. Die Staats- und Regierungschefs waren sich bei ihrem Treffen in Sofia am Mittwochabend nach Angaben von Diplomaten einig, an dem Vertrag festzuhalten, solange der Iran das auch tut. Damit geht die EU auf Konfrontationskurs zu US-Präsident Donald Trump.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre EU-Kollegen hatten bei dem Abendessen in der bulgarischen Hauptstadt über Konsequenzen nach Trumps jüngsten Entscheidungen beraten. Nach dem Treffen hieß es, es herrsche im Kreis der 28 Länder Konsens, dass sich die EU weiter für eine auf Regeln beruhende internationale Politik einsetzen werde und am Iran-Abkommen festhalte.

Nach Angaben eines EU-Offiziellen sei man sich auch einig, mit den USA über Flüssiggas zu reden, wenn die Regierung in Washington auf Schutzzölle bei Stahl und Aluminium verzichtet.

Die EU-Regierungschefs hätten sich bei ihrem informellen Abendessen darauf verständigt, dass man nicht „mit der Pistole an der Schläfe“ verhandeln werde, hieß es am Mittwochabend. Man sei aber bereit, mit den USA über eine engere Zusammenarbeit beim Flüssiggas (LNG) sowie Verbesserungen im bilateralen Handel zu reden.

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Zudem werde man Schutzvorkehrungen für europäische Firmen vorbereiten, die negativ von der US-Entscheidung betroffen seien. Doch wollen die Europäer den Angaben zufolge die Kritikpunkte an dem Abkommen aufgreifen. Dazu zählt, dass Iran trotzdem sein Raketenprogramm vorantreiben kann und der Vertrag eine Befristung einzelner Maßnahmen bis 2025 vorsieht.

Die EU-Kommission erklärte in Brüssel, sie könnte im Notfall ein älteres Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktivieren, das sogenannte Blocking Statute, das europäischen Unternehmen gesetzlich untersagen würde, die ab August drohenden US-Sanktionen gegen Iran zu befolgen. Dazu soll die aus dem Jahr 1996 stammende EU-Verordnung (Blocking regulation EC No 2271/96) wiederbelebt werden.

Es handele sich um eine von mehreren Maßnahmen, die EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den EU-Regierungschefs vorschlagen wolle, sagten EU-Diplomaten. Damit sende die EU „ein starkes politisches Signal“ an US-Präsident Donald Trump, hieß es in Brüssel.

Der EU-Botschafter in den USA David O’Sullivan hatte bereits im September vergangenen Jahres von einer möglichen Reaktivierung der Blocking Regulation gesprochen, falls die USA das Atomabkommen mit dem Iran aufkündigen und die Sanktionen wieder in Kraft setzen sollten.

Es gebe keinen Zweifel, dass sich die EU in diesem Fall mit allen verfügbaren Mitteln wehren und ihre wirtschaftlichen Interessen im Iran schützen werde, hatte O’Sullivan damals gewarnt, was die Trump-Administration aber offensichtlich nicht beeindruckte.

Die fragliche Verordnung, das sogenannte „Blocking Statute“, war 1996 beschlossen worden, um US-Sanktionen gegen Kuba und gegen Iran abzuwehren. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Atomabkommens mit dem Iran ging es dann nur noch um Kuba.

Für betroffene Unternehmen kann die Verordnung 2271/96 unangenehme Konsequenzen haben. Falls sie Geschäftsbeziehungen zu Iran abbrechen oder Niederlassungen in Iran schließen, müssen sie womöglich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

In Brüssel wird eingeräumt, dass es sich um einen tiefgreifenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit handelt. Deshalb will die EU-Kommission den in Iran tätigen Firmen zugleich auch helfen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll die Unternehmen mit zinsverbilligten Krediten unterstützen. Für die EIB wäre es ein ganz neues Geschäftsfeld. Sie ist im Iran noch nie aktiv gewesen.

Nach Rechtsauffassung der EU-Kommission kann die Verordnung 2271/96 zeitnah noch vor Inkrafttreten der US-Sanktionen ins Gesetzblatt kommen. Komplizierte Abstimmungsverfahren seien dafür nicht erforderlich, sagten EU-Diplomaten.