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Ethikrat stellt sich gegen generelle Sonderrechte für Geimpfte – sieht aber zwei mögliche Ausnahmen

Der Ethikrat will keine Sonderregeln für Geimpfte. Eine Ausnahme macht er nur für Heimbewohner. Für private Unternehmen gilt zudem Vertragsfreiheit – jedoch ebenfalls mit Ausnahmen.

Der Deutsche Ethikrat hat sich zum aktuellen Zeitpunkt grundsätzlich gegen staatliche Sonderregeln für Corona-Geimpfte ausgesprochen. Der Hauptgrund dafür sei, so die Vorsitzende des Ethikrats, Alena Buyx, die Unsicherheit, ob Geimpfte weitere Personen anstecken könnten. Und selbst wenn Geimpfte definitiv nicht mehr ansteckend wären, müsste man die damit zusammenhängenden Gerechtigkeitsfragen neu diskutieren, sagte Buyx.

Statt Sonderregeln für Geimpfte zu erwägen, müsse der Staat die massiven Einschränkungen der Grundrechte schrittweise für alle Bürger zurücknehmen, fordert der Ethikrat. Entscheidend sei hierfür der Impffortschritt und damit die sinkende Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Solange aber keine Lockerungen für alle möglich seien, sei es beispielsweise auch für Geimpfte zumutbar, in Bus und Bahn oder im Einzelhandel weiterhin Maske zu tragen. Das gelte umso mehr, als es etwa den Verkehrsunternehmen nicht zumutbar sei, „durch einen Bus zu laufen und die Impfpässe zu kontrollieren“, sagte die Sprecherin der Arbeitsgruppe „Pandemie“ des Rats, Sigrid Graumann.

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Auch die Bundeskanzlerin hatte zuletzt Vorteile für Geimpfte ausgeschlossen, solange nicht klar sei, inwieweit Geimpfte noch ansteckend sind. Bisher gehen Forscher davon aus, dass die zugelassenen Impfstoffe die Gefahr der Weitergabe der Infektion um maximal die Hälfte reduzieren.

Mit Blick auf Menschen, die sich auch später bei ausreichendem Impfangebot nicht impfen lassen wollen, fügte Merkel jedoch hinzu: „Dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Okay, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.“

Bevölkerung ist mehrheitlich der gleichen Meinung wie der Ethikrat

Die Ethikrat-Vorsitzende Buyx wollte das nicht eindeutig bewerten: Diese Frage werde sich nur stellen, wenn sowohl der Impfprozess als auch die strengen Beschränkungen sich noch sehr lange hinziehen würden. Aktuell gehe es darum, dass „sich keine Ellenbogenmentalität durchsetzt“, mahnte sie.

Die Bevölkerung ist mehrheitlich der gleichen Meinung wie der Ethikrat: 63 Prozent lehnen Sonderechte für Geimpfte im Rahmen der Corona-Maßnahmen ab – lediglich 30 Prozent sind dafür. Das ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage für das Handelsblatt unter 551 Bürgern.

Zugleich macht der Ethikrat allerdings eine zentrale Ausnahme: Bewohner von Alters-, Pflege- und Behindertenheimen sowie Hospizen sollten von den sehr strengen Schutzmaßnahmen befreit werden, sobald sie geimpft sind. Dies sei ethisch gerechtfertigt, weil diese Gruppe im Lauf der Pandemie bereits „erhebliche Belastungen“ erleben musste, so Buyx. In den Heimen müssten dann im Gegenzug die Bewohner, die nicht geimpft werden können oder wollen, durch Masken, Schutzkleidung des Personals und Abstand besonders geschützt werden.

Zugleich warnt der Ethikrat sowohl den Staat als auch private Arbeitgeber davor, Geimpfte vorrangig für bestimmte Aufgaben einzuplanen oder sie sogar dazu zu verpflichten – also beispielsweise geimpftes Personal eher in Bereichen mit viel Kontakt zu anderen Menschen einzusetzen. Das dürfe schon deshalb nicht passieren, damit keine Anreize entstehen, sich gegen eine Impfung zu entscheiden – etwa weil Geimpfte so mehr Kontakten und so einem größeren Risiko ausgesetzt werden.

Vertragsfreiheit für private Unternehmen – mit Ausnahmen

Ganz anders bewertet der Ethikrat die Situation für private Unternehmen. Diesen stünde es selbstverständlich im Rahmen der Vertragsfreiheit offen, ihr Angebot auf Geimpfte zu beschränken.

Eine Ausnahme gelte hier jedoch für solche Unternehmen, die die Grundversorgung gewährleisten: Das gelte etwa für den Personennahverkehr, sagte der Vizevorsitzende Volker Lipp. Auch ein Dorfladen, der für viele die einzige Einkaufsmöglichkeit biete, dürfe Nichtgeimpfte nicht ausschließen. Es stünde ihm aber selbstverständlich frei, sie nur außerhalb der Geschäftsräume zu bedienen oder nur nach Hause zu liefern.

Zuletzt hatte sich der Ticketverkäufer Eventim dafür ausgesprochen, dass private Veranstalter in Zukunft zumindest die Möglichkeit haben sollten, nur geimpfte Menschen etwa für Konzerte zuzulassen.