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Esken lobt Entscheidung der Verfassungsrichter zu Pflegebeiträgen

BERLIN (dpa-AFX) - SPD-Chefin Saskia Esken hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Eltern mit mehreren Kindern geringere Pflegebeiträge als kleinere Familien und Kinderlose zahlen müssen, als lebensnah gelobt. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die endlich näher an die Lebensrealität von Familien heranrückt, begrüße ich sehr", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). "Bislang haben Eltern zwar einen verminderten Beitrag zur Pflegeversicherung gezahlt, aber ohne Unterschied, ob sie ein oder mehrere Kinder haben. Das ist nicht gerecht."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung geändert werden müssen. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer Kinder entlastet werden. Dass bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nicht zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, sei hingegen rechtens. Das Gericht ordnete an, Beitragssätze in der Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 an die konkrete Zahl der Kinder anzupassen.

Esken sagte, mit jedem Kind leisteten Eltern einen Beitrag für die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme. "Dieser Beitrag ist - wie ich als dreifache Mutter weiß - mit erheblichem Aufwand verbunden, und das müssen wir auch honorieren." Sie vertraue auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der sofort eine Neuregelung des Beitragsrechts angekündigt habe.

Schon 2001 hatte das Verfassungsgericht geurteilt, es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern einen genauso hohen Satz für die Pflegeversicherung zahlen müssten wie Kinderlose - sie leisteten einen "generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems". Die Beitragssätze wurden daraufhin angepasst. Seit Anfang dieses Jahres liegt jener für Eltern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, der für Kinderlose bei 3,4 Prozent.