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Erziehungsrente: Hilfe für Geschiedene mit Kindern

Stirbt bei Alleinerziehenden der Expartner sollte schnellstens die sogenannte Erziehungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Stirbt bei Alleinerziehenden der Expartner sollte schnellstens die sogenannte Erziehungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Alleine das Kind zu erziehen, kann nach der Scheidung schwierig sein. Stirbt der Expartner, hilft ein Antrag bei der Rentenversicherung.

Berlin (dpa/tmn) - Alleinerziehende haben es oft finanziell nicht leicht. Stirbt der frühere Ehepartner plötzlich, und die monatlichen Unterhaltszahlungen fallen deshalb aus, können Geschiedene mit Kindern dadurch erst recht in eine schwierige Situation geraten.

Helfen kann die Erziehungsrente, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt. Die Erziehungsrente gehört zu den Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen und so die Erziehung des Kindes ermöglichen. Anders als etwa die Witwenrente wird die Erziehungsrente aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt.

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Voraussetzung ist, dass derjenige fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht wieder geheiratet hat und die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden ist.

Die Erziehungsrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Bezogen werden kann sie bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Rente angerechnet.