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Erstes Bundesland schafft Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ab dem 10. Dezember ab

    - Copyright: picture alliance/dpa | Tobias Hase
- Copyright: picture alliance/dpa | Tobias Hase

In Bayern wird zum 10. Dezember die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft. Diese sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, hieß es am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen. Ab dem 10. Dezember soll es demnach nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben. Damit ist Bayern das erste Bundesland, in dem die Pflicht fällt. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern fanden am Montag keinen einheitlichen Kurs für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.

Der Vorschlag für die Abschaffung in Bayern stammt dem Vernehmen nach von Gesundheitsminister Klaus Holetschek und basiere auf einer Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU), hieß es weiter. In Bayern seien die Corona-Infektionszahlen seit langem am niedrigsten in ganz Deutschland, beim Vorgehen orientiere man sich am Beispiel Österreichs. Künftig gelte verstärkt die Eigenverantwortung.

Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Abklingen der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise zurückgenommen. Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen kommt, ist bisher noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind.

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Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht. Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schützt, sondern auch gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern.

Söder hatte bereits vor Wochen als denkbare Zeitpunkte zuletzt Mitte Dezember oder Anfang des nächsten Jahres genannt - vorausgesetzt, dass die Corona-Zahlen «halbwegs stabil» bleiben und es bis dahin keine neuen Mutationen gebe. Da am 9. Dezember die aktuelle Fassung der bayerischen Infektionsschutzverordnung ausläuft, in der bisher auch die Maskenpflicht im Nahverkehr geregelt ist, war eine Neuregelung notwendig.

Während die Bundesländer über eine Maskenpflicht im Nahverkehr selbst entscheiden können, ist für den Fernverkehr der Bund zuständig. Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt dort die Maskenpflicht noch bis April 2023. Die bayerische Staatsregierung kritisiert seit längerem, dass die Maskenpflicht im Flugzeug zwar abgeschafft wurde, dass sie im Fernverkehr aber nach wie vor gilt.

dpa/lp