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Erster Lkw-Kartellprozess nach BGH-Urteil

MÜNCHEN (dpa-AFX) -Die Käufer Zehntausender Lastwagen fordern von den großen Lkw-Konzernen wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Am Mittwoch (10.30) beginnt der Prozess vor dem Landgericht München. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni erhoffen sich die Lkw-Käufer nun Rückenwind.

Wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent als Provision erhält. Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen.

Mit der Sammelklage überschreite die Klägerfirma ihre Inkasso-Erlaubnis, entschied die Kammer damals. Außerdem führe die Bündelung von Ansprüchen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten zu einer rechtswidrigen Interessenkollision. Financialright hatte Rechtsmittel eingelegt, die Berufung liegt nun beim Oberlandesgericht München.

Der BGH hatte im Juni eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern DE0007664039 gebündelt hatte. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt.

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Im Unterschied zur Dieselauto-Klage sehen die Lkw-Bauer bei ihrem Verfahren aber nicht nur viel zu unterschiedliche Forderungen gebündelt, sondern auch zu viele von vornherein unberechtigte Ansprüche in der Klage. Grundsätzlich bestreiten sie ohnehin, dass Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden sei.

Diese Frage hatte die EU-Kommission 2016 offengelassen. Sie hatte Daimler DE000DTR0CK8, DAF, Iveco NL0010545661, Volvo SE0000115446/Renault FR0000131906 und Scania aber fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell abgesprochen hätten. MAN ging als Kronzeuge straffrei aus, Scania wehrt sich vor Gericht gegen das Bußgeld.