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Wenn das Ersparte beim Amtsgericht landet: Das kann passieren, wenn ihr den Negativzinsen eurer Bank nicht zustimmt

Eine Bankkarte der Sparkasse
Eine Bankkarte der Sparkasse

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die vorausgesetzte stillschweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen. Viele Banken drehen wegen fehlender Erträge an der Gebührenschraube und ändern ihre AGBs entsprechend.

Welche Folgen es hat, wenn sich ein Bankkunde nicht auf die Aufforderung der Bank zurückmeldet oder ihr nicht nachkommt, hat die "FAZ" untersucht.

2,43 Millionen Euro beim Amtsgericht hinterlegt

In Düsseldorf, so die "FAZ", wolle die Sparkasse gerade Negativzinsen für über 3500 Kunden mit großen Einlagen durchführen. Demnach habe die Sparkasse nach mehrmaliger Aufforderung die Konten von fünf Kunden gekündigt, die sich nicht zurückgemeldet hatten. Die verbliebenen 2,43 Millionen Euro habe die Sparkasse wegen "Annahmeverzugs" beim Amtsgericht hinterlegt und auf ein Konto bei der Bundesbank überwiesen.

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Was passiert nun mit dem Geld? Das Geld zurückzubekommen sei "etwas umständlich", sagte der Rechtsprofessor Tobias Tröger der "FAZ". Und: „Das Recht der Bankkunden auf Auszahlung der hinterlegten Einlagen erlischt nach 30 Jahren." Sollte das Geld bis dahin nicht abgeholt werden, lande es in der Staatskasse, wie das Amtsgericht und die Sparkasse gegenüber der "FAZ" bestätigten.

Das Amtsgericht in Düsseldorf verwies darauf, sofern die Sparkasse auf das Recht der Rücknahme verzichte, könnten die Kunden sich direkt an die Hinterlegungsstelle wegen der Herausgabe wenden. Sie könnten ihr Geld dann zurückbekommen, sofern sie sich entsprechend legitimierten.

Werden auch beim Amtsgericht Negativzinsen fällig?

Bleibt die Frage, ob Negativzinsen auch beim Amtsgericht fällig werden? Das Amtsgericht in Düsseldorf sagte auf Anfrage der "FAZ", für die hinterlegten Beträge würde seitens des Gerichts weder eine positive noch eine negative Verzinsung fällig.

Jedoch teilte die Bundesbank auf Anfrage der "FAZ" mit, sie werde dem Amtsgericht für die hohen Beträge Negativzinsen in Rechnung stellen. Möglicherweise würden diese am Ende dann doch den Sparern als "Auslagen" berechnet, glaubt Rechtsprofessor Tröger. Auf die Sparer käme die Höhe der Zentralbankzinsen zu, aktuell minus 0,5 Prozent. Das Amtsgericht Düsseldorf, so die "FAZ", habe eingeräumt, dass die Kosten, sofern sie anfielen, gegebenenfalls als "Auslagen des Verfahrens" von der hinterlegten Masse „in Abzug gebracht werden“.

Mit Material der DPA