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Erneute Durchsuchungen wegen «Cum-Ex»-Aktiendeals

Bei «Cum-Ex»-Aktiendeals nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz.
Bei «Cum-Ex»-Aktiendeals nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz.

Seit Jahren wird ermittelt, systematisch knöpfen sich Fahnder mutmaßliche Steuerbetrüger und ihre Helfer vor. Mitarbeiter von Banken, Steuerberater und Anwälte soll bei umstrittenen Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse mitgemischt haben.

Frankfurt/Main (dpa) - Erneute Durchsuchung im Steuerskandal um «Cum-Ex»-Aktiendeals: Staatsanwälte und Steuerfahnder haben am Dienstag in insgesamt zwölf Wohnungen und Geschäftsräumen in Hessen und Bayern nach Beweisen für schwere Steuerhinterziehung gesucht.

Außerdem wurde eine Wohnung in den Niederlanden durchsucht, weil einer der Beschuldigten auch dort einen Wohnsitz hat. Mehr als 100 Ermittler waren beteiligt.

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Die Aktion richtete sich nach Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gegen sechs Beschuldigte im Alter von 50 bis 57 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag in den Jahren 2008 und 2009 als Mittäter den Staat um etwa 53,3 Millionen Euro geprellt zu haben.

Bei solchen Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Zwei der Beschuldigten in dem neuen Verfahrenskomplex waren zum Zeitpunkt der «Cum-Ex»-Geschäfte als Prokuristen einer kleineren Frankfurter Investmentbank tätig. Bei den anderen vier Beschuldigten handelt es sich um Geschäftsführer kleinerer Firmen.

Die gut 53 Millionen Euro Steuerschaden haben die Finanzbehörden bereits zurückgefordert. Das Geld wurde den Angaben zufolge bereits an die Staatskasse zurückgezahlt.

Diverse Staatsanwaltschaften ermitteln seit Jahren zu dem Komplex. Anfang September begann vor dem Bonner Landgericht der erste Strafprozess gegen zwei britische Wertpapierhändler. Bisher ist nicht höchstrichterlich geklärt, ob «Cum-Ex»-Geschäfte nur moralisch fragwürdig oder auch illegal waren. Der Bonner Strafprozess gilt in dieser Frage als wegweisend, er dauert mindestens noch bis Anfang 2020.

Insgesamt gehen Ermittler nach jüngsten Zahlen des Bundesfinanzministeriums inzwischen 499 Verdachtsfällen mit einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro nach. Davon seien bisher 2,4 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer erfolgreich zurückgefordert oder gar nicht erst ausgezahlt worden. Der tatsächliche Steuerschaden liegt Schätzungen zufolge weitaus höher.