Erleichterter Bezug von Hartz IV bis Jahresende
BERLIN (dpa-AFX) - Der Zugang zu Hartz-IV-Leistungen ist wegen der Corona-Krise weiter leichter möglich. Das Bundeskabinett verlängerte die Erleichterungen am Mittwoch in Berlin bis 31. Dezember 2020. Das Vermögen der Betroffenen wird damit weiter nur eingeschränkt von den Jobcentern überprüft. Tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung werden anerkannt. Bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen gibt es Vereinfachungen.
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen werden zudem weiter ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten, auch wenn Schulen und Einrichtungen pandemiebedingt schließen. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt werden.
Für Menschen mit Behinderung kann bis Jahresende weiter der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung gestellt werden.
Das Bundeskabinett beschloss zudem die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 31. Dezember. So soll die Arbeit der sozialen Dienstleister während der Krise sichergestellt werden. Soziale Dienstleister stellten in der Krise im Gegenzug Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung. Es geht um Organisationen der Rehabilitations- und Behindertenhilfe, der Arbeitsmarktpolitik sowie Frühförderstellen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Es geht um diejenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit unsere Gesellschaft zusammenhalten!"/bw/DP/nas