Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 8 Stunden 9 Minuten
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.845,52
    -2.261,52 (-3,64%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.387,31
    -36,79 (-2,58%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Erfolg für "Sea-Eye": Gericht bestätigt Verfügung gegen AfD-Politiker

Schon mehrfach wurde die "Alan Kurdi" von der italienischen Küstenwache festgesetzt.
Schon mehrfach wurde die "Alan Kurdi" von der italienischen Küstenwache festgesetzt.

Der AfD-Politiker Georg Pazderski darf nicht mehr behaupten, dass das Rettungsschiff "Alan Kurdi" der Organisation "Sea-Eye" einen Attentäter nach Europa gebracht hat. Das entschied jetzt ein Berliner Gericht.

Der Anlass für den Gerichtsentscheid war ursprünglich ein Tweet von Pazderski aus dem vergangenen Herbst. Der ehemalige Offizier aus Pirmasens ist auf Twitter häufig mit provokativen Aussagen zu finden. Am 31. Oktober 2020 hatte Pazderski auf seinem Account gepostet, das Team des Rettungsschiffs "Alan Kurdi" habe den "Nizza-Attentäter nach Lampedusa gebracht" und "spätestens jetzt Blut an seinen Händen". Nach eigenen Angaben erhielt der Verein daraufhin "Hassbotschaften und sogar Morddrohungen", heißt es auf der Website der Organisation.

Das Berliner Landgericht hatte in einem ersten Verfahren entschieden, dass der Politiker diese unwahren Aussagen nicht weiter verbreiten darf. Am gestrigen Donnerstag kam es nun erneut zu einer Verhandlung, nachdem Pazderskis Rechtsanwälte Einspruch gegen die Verfügung eingelegt hatten. Doch der Richter der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts bestätigte die Verfügung und wies den Widerspruch zurück. In der Begründung hieß es, Pazderski könne sich nicht darauf berufen, ein Laie zu sein, der lediglich Vermutungen äußert, weil er sich in seiner politischen Arbeit mit dem Schwerpunkt "Migration und Flucht" befasse. Ähnlich sah es der Rechtsanwalt der NGO, Jeremias Mameghani. Das Gericht habe klargestellt, dass ein Berufspolitiker eine erhöhte Pflicht hat, die Richtigkeit seiner Beiträge zu überprüfen. "Gegen diese Pflicht hat Pazderski in erheblichem Maße verstoßen", so Mameghani.

Lob aus der SPD

Der gemeinnützige Verein "Sea-Eye e.V." zeigte sich über das Urteil erfreut. In einem Statement auf der Homepage sagte der Vorsitzende Gorden Isler, es sei systematisch, wie AfD-Politiker immer wieder Unsägliches von sich geben, um die Gesellschaft zu spalten und Hass zwischen den Menschen schüren. "Es ist wichtig, sich zu wehren, denn für Sea-Eye engagieren sich mehr als 700 Menschen bundesweit, deren Sicherheit durch die Verbreitung solcher Lügen bewusst gefährdet wird“, betonte Isler. Zuspruch gab es auch aus der Politik. Helge Lindh, Bundestagsabgeordneter aus Wuppertal, war eigens angereist, um der Verhandlung beizuwohnen. Lindh lobte den Verein: "Sea-Eye macht es genau richtig. Die Politik des Hasses durch Desinformation der AfD braucht als Antwort die volle Härte des Rechtsstaates."

Niederlage vor Gericht: AfD-Politiker Georg Pazderski darf seine falschen Behauptungen über die Besatzug der "Alan Kurdi" nicht wiederholen. (Bild: REUTERS/Hannibal Hanschke)
Niederlage vor Gericht: AfD-Politiker Georg Pazderski darf seine falschen Behauptungen über die Besatzug der "Alan Kurdi" nicht wiederholen. (Bild: REUTERS/Hannibal Hanschke) (Hannibal Hanschke / reuters)

Ob Georg Pazderski das Urteil akzeptieren oder erneut in Berufung gehen wird, ist noch nicht klar. Bei einer Wiederholung der falschen Behauptungen droht dem AfD-Politiker nun eine Geldstrafe von bis zu 250.000 €. Er selbst war für die Verhandlung nicht anwesend, die Kosten des Verfahrens muss er als Angeklagter nach dem Urteil tragen. "Sea-Eye e.V." hingegen setzt die Rettungsarbeit im Mittelmeer fort und wird bald ein weiteres Rettungsschiff, die SEA-EYE 4, einsetzen.

Video: Hilfe für Flüchtlinge - ein Haus nach dem anderen