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Erfolg für Trump vor Gericht für seine Mauerbaupläne

WASHINGTON (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit über den Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko hat US-Präsident Donald Trump einen weiteren juristischen Sieg errungen. Ein Berufungsgericht in New Orleans entschied am Mittwoch, dass Trumps Regierung für den Mauerbau auf Geld aus dem Verteidigungsministerium zurückgreifen darf. Es hob damit die Verfügung eines Bundesgerichts in Texas auf, das im Dezember die Nutzung der Pentagon-Mittel vorerst gestoppt hatte. Die Entscheidung wurde erst am Donnerstag bekannt. Das Weiße Haus bejubelte diese als "Sieg für die Rechtsstaatlichkeit".

Trump selbst schrieb am Donnerstag auf Twitter, nun könne man mit dem Bau der dringend nötigen Mauer voranschreiten. Der juristische Streit ist mit der Entscheidung allerdings noch nicht beendet.

Das Berufungsgericht verwies auf eine ähnliche Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes vom Juli. Der Supreme Court hatte damals ebenfalls den Weg dafür frei gemacht, dass die Regierung Geld aus dem Verteidigungsetat für den Mauerbau nutzen darf - nachdem ein Bundesrichter dies zuvor per einstweiliger Verfügung gestoppt hatte. Trumps Mauerbaupläne sind umstritten und beschäftigen viele Gerichte. Es laufen diverse juristische Auseinandersetzungen dazu.

Der Mauerbau war eines der zentralen Versprechen Trumps vor seiner Wahl zum Präsidenten. Der Kongress verweigerte ihm jedoch die von ihm dafür geforderten Mittel, sondern billigte ihm weniger Mittel für Grenzanlagen zu als von ihm verlangt. Im vergangenen Februar hatte Trump einen nationalen Notstand an der Grenze zu Mexiko ausgerufen, um ohne parlamentarische Zustimmung zusätzliche Milliarden für die Mauer zu beschaffen und bestehende Mittel dafür umwidmen zu können. Er begründete den Notstand mit einer angeblichen "Invasion" von Migranten, kriminellen Banden sowie mit Drogenschmuggel. Mit Hilfe der Notstandserklärung konnte der Präsident andere Geldtöpfe, eben beim Verteidigungsministerium, anzapfen. Das Pentagon schöpfte 3,6 Milliarden US-Dollar von bestehenden Projekten für den Mauerbau ab.