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Erfolg im Dieselskandal – Verbraucherschützer erzielen Millionenvergleich mit Volkswagen

Die Musterfeststellungsklage hat sich im Prozess gegen VW bewährt. VZBV-Vorstand Müller zieht ein positives Fazit, kritisiert aber bürokratische Hürden.

Volkswagen zahlt geschädigten Dieselhaltern 750 Millionen Euro. Foto: dpa
Volkswagen zahlt geschädigten Dieselhaltern 750 Millionen Euro. Foto: dpa

18 Monate zog sich die juristische Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Volkswagen AG hin, bei der es um Schadensersatz für Diesel-geschädigte Autofahrer ging. Nun findet der Mammutprozess ein für die Verbraucherschützer erfreuliches Ende: Der VZBV hat sich mit Volkswagen auf einen Vergleich verständigt. Insgesamt 750 Millionen Euro wird VW geschädigten Dieselhaltern zahlen, ab dem 5. Mai können die Verbraucher mit den Zahlungen rechnen.

Rund 235.000 der 262.500 berechtigten Fahrzeughalter haben das Angebot angenommen, weitere 17.000 Fälle werden derzeit noch geprüft. In der Musterfeststellungsklage warf der VZBZ dem Wolfsburger Konzern vor, mit gefälschten Diesel-Abgaswerten Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt zu haben. VW bestritt die Vorwürfe.

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VZBV-Vorstand Klaus Müller zieht nach 18 Monaten Verhandlungsdauer ein positives Fazit: „Noch nie konnten so viele Verbraucher auf einen Schlag von einem Verfahren profitieren.“ Wegen des erfolgreichen Vergleichs hat der VZBV seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgenommen, zudem wird durch die Rücknahme nun der Weg für Individualklagen frei. Die Anwälte der Verbraucherschützer gehen davon aus, dass 10.000 bis 15.000 Verbraucher versuchen könnten, auf eigene Faust mehr Geld vor Gericht zu erstreiten.

Für VZBV-Vorstand Müller hat sich die Musterfeststellungsklage „als Meilenstein im Verbraucherrecht bewährt“. Er erinnerte daran, dass Verbraucherschützer zehn Jahre für die Einführung dieser Massenklage gekämpft haben.

Mit der Musterfeststellungsklage, die seit 2018 in Kraft ist, hat der Gesetzgeber Konsequenzen aus der Tatsache gezogen, dass das Kräfteverhältnis zwischen dem Unternehmen, das Verbraucher geschädigt hat, und dem einzelnen Verbraucher ungleich ist.

Der Verbraucher hat schlechte Chancen, sich gegen die juristischen Abteilungen von Unternehmen durchzusetzen. Mit der Musterfeststellungsklage können Schadensfälle, die bei einer Vielzahl von Verbrauchern auftreten und die gleiche Ursache haben, gebündelt werden. Die ehemalige Bundesverbraucherministerin Katarina Barley (SPD) hat die Musterfeststellungsklage „Die Eine-für-alle-Klage“ genannt.

Mängel in der Praxis

Allerdings sind nach Einschätzung der Verbraucherschützer in der Praxis Mängel aufgetreten. So hält Müller das Klageregister für überflüssig. „Es ist fehleranfällig und verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand.“ Derzeit muss ein klageberechtigter Verband eine Klage anmelden, die wiederum vom zuständigen Oberlandesgericht zugelassen werden muss. Wenn das der Fall ist, wird die Klage im Klageregister des Bundesamts für Justiz veröffentlicht.

Dieser Klage kann man sich dann anschließen. Die Registrierung hat den Vorteil, dass die Verjährung der Ansprüche gehemmt wird. Das könne auch anders dargestellt werden, glaubt der VZBV-Chef. Ohne ein Klageregister könnten auch deutlich mehr Verbraucher von der Klage profitieren.

Für verbesserungswürdig hält Müller auch die Regelung, dass der Verbraucher nach einem Feststellungsurteil selbst nochmal klagen muss, um wirklich zu seinem Recht – in diesem Fall zu seiner Entschädigung – zu kommen. „Das Gericht könnte eine verbindliche Entscheidung treffen und eine Schlichtung anordnen“, so Müller. Im Fall VW verhielt es sich anders, da es bei dieser Klage zu einem Vergleich kam.