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Entwurf für Ampel-Gesetz zur Corona-Notlage: Bundesweiter Lockdown und Kontaktsperren bleiben rechtlich weiter möglich

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen am Montag ihr neues Corona-Gesetz vorstellen, mit dem bundesweit geregelt werden soll, welche Beschränkungen es künftig noch geben darf. Klar ist: Die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite, mit der bundesweit Ausgangsbeschränkungen und Lockdowns verhängt werden können, soll am 25. November auslaufen und nicht vom Bundestag verlängert werden. Demgegenüber sollen die Länder bis zum 19. März 2022 aber die Möglichkeit bekommen, niedrigschwellige Eingriffe wie Maskenpflicht und Abstandsgebote zu verhängen, sofern im jeweiligen Bundesland die Corona-Situation es erforderlich macht.

Business Insider liegt ein Entwurf des Gesetzes vom 3. November vor. Daraus wird ersichtlich: Ausgangsbeschränkungen und Lockdowns werden wohl auch grundsätzlich weiterhin möglich sein, wenn der Bundestag erneut eine epidemische Lage nationaler Tragweite mit einfacher Mehrheit feststellt. Der entsprechende Paragraf im Infektionsschutzgesetz soll laut des Entwurfs nicht gestrichen werden, sondern lediglich nicht angewendet werden. Dass dies nach wie vor aktuell ist, bestätigen Ampelkreise am Montagvormittag.

Zum gleichen Ergebnis kommt auch ein interner Vermerk des Bundesgesundheitsministeriums. Darin heißt es: "Bei der Neufassung (...) geht die Formulierungshilfe für einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ davon aus, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite zwar mit Ablauf des 25. November 2021 ausläuft, eine erneute Feststellung durch den Deutschen Bundestag jedoch möglich bleibt. In diesem Fall würden auch die Regelungen, die an die epidemische Lage von nationaler Tragweite anknüpfen (insbesondere § 28a Absatz 1 bis 6 IfSG) bei Lagefeststellung wieder anwendbar sein. Dies trägt einer potenziellen Lagenverschärfung – etwa durch eine Virusmutation Rechnung."

Diese Beschränkungen dürfen die Länder beschließen

Trotz der also weiterhin bestehenden rechtlichen Möglichkeit für Ausgangsbeschränkungen oder Lockdowns für Geschäfte und Veranstaltungsbetriebe sind diese aber vor allem laut FDP-Politikern praktisch ausgeschlossen: Denn es gebe keinen Grund mehr für einen nationalen Ausnahmezustand. Die Länder könnten schon jetzt zahlreiche Maßnahmen beschließen und würden dies auch weiterhin können, so die Begründung. Tatsächlich erlaubt das neue Ampel-Gesetz laut Entwurf den Ländern folgende Beschränkungen:

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  • Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen,

  • Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)

  • Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises sowie daran anknüpfende Beschränkungen des Zugangs

  • die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen

  • Erteilung von Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen

  • Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können

Offen ist bislang wohl noch immer die Schaffung einer Testpflicht für Bewohner, Mitarbeiter und Angehörige von Alten- und Pflegeheimen sowie eine Rückkehr zu den kostenlosen Testangeboten, wie es sie noch vor ein paar Monaten gab. Erst am späten Montagabend wird in Koalitionskreisen ein abgestimmter Gesetzesentwurf erwartet. Vor allem eine Rückkehr zu den kostenlosen Tests sei sehr teuer. Ebenfalls offen war zuletzt die genaue Ausgestaltung der geplanten Verlängerung des Kinderkrankentagegeldes. So hieß es, dass die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld (30 statt zehn Kinderkrankentagen beziehungsweise 60 statt 20 Kinderkrankentagen für Alleinerziehende) in das Jahr 2022 hinein verlängert werden sollen. Offen ist, ob dies für das gesamte Jahr 2022 geplant ist, da Ansprüche für ein komplettes Kalenderjahr gelten müssen.

Allein die Verlängerung des Krankentagegeldes kostet nach Informationen von Business Insider je nach genauer Ausgestaltung den Steuerzahler laut Gesetzentwurf zwischen 100 und 300 Millionen Euro.

Im Video: Corona-Pandemie: Was die Ampel-Parteien planen