Entwurf: Antrag auf Kindergrundsicherung komplett online

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BERLIN (dpa-AFX) -Für die Beantragung der ab 2025 geplanten Kindergrundsicherung sollen Familien von Anfang an auf Amtsgänge oder Gänge zum Briefkasten verzichten können. Bereits mit dem Inkrafttreten soll demnach "eine vollständige digitale Abwicklung" möglich sein, wie aus dem Gesetzentwurf des Familienministeriums zur Kindergrundsicherung hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Dazu zählt die elektronische Übermittlung der Antragsdaten und Nachweise sowie die Authentifizierung und die elektronische Zustellung des Bescheids in ein Nutzerkonto", heißt es darin weiter.

"Alle Arbeitsschritte" sollen elektronisch und online möglich sein. Wer keine digitalen Zugänge hat, soll Anträge aber auch weiterhin analog stellen können. Der Gesetzentwurf wird nach der zuletzt erreichten grundsätzlichen Verständigung zwischen Familien- und Finanzministerium über das Thema aktuell innerhalb der Regierung abgestimmt. Auch Verbände werden dazu angehört. Im Kabinett könnte das Gesetz Mitte September auf den Weg gebracht werden.

In der Kindergrundsicherung sollen die verschiedenen staatlichen Leistungen für Kinder zusammengefasst werden. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Gelder nicht abrufen. Zuständig sein sollen die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die heute schon das Kindergeld betreuen.