Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0778
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.195,09
    +522,95 (+0,81%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.442,78
    +274,71 (+0,68%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Entscheidung zur verpflichtenden Bürgerbeteiligung bei Windparks

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (9.30 Uhr) zur Frage, ob Betreiber von Windparks verpflichtet werden können, die unmittelbaren Nachbarn zu beteiligen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben nach der Klage eines Unternehmens ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern überprüft. Die Entscheidung wird schriftlich veröffentlicht.

Dort ist seit 2016 vorgeschrieben, dass die Projektträger neuer Windparks mindestens 20 Prozent der Anteile den Anwohnern und Kommunen im Radius von fünf Kilometern anbieten müssen. Alternativ steht den Gemeinden eine jährliche Ausgleichsabgabe und den Bürgerinnen und Bürgern ein risikoärmeres Sparprodukt zu. Das soll dazu beitragen, dass die Anlagen von den Betroffenen eher akzeptiert werden. Das Unternehmen sieht sich in seiner Berufsfreiheit und in seinem Eigentumsgrundrecht verletzt. (Az. 1 BvR 1187/17)

Bundesweit ist vorgesehen, dass Windrad-Betreiber die betroffenen Kommunen auf freiwilliger Basis finanziell beteiligen können.