Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0790
    -0,0003 (-0,03%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.042,01
    -618,32 (-0,94%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Entscheidung im Streit um Nachtarbeitszuschläge erwartet

ERFURT (dpa-AFX) -Unterschiedlich hohe Nachtarbeitszuschläge haben für eine Klageflut von Beschäftigten der deutschen Lebensmittel- und Getränkeindustrie gesorgt. Ein erster Fall, der den Getränkekonzern Coca-Cola US1912161007 in Ostdeutschland betrifft, soll am Mittwoch in Erfurt (9.00 Uhr) vom Bundesarbeitsgericht verhandelt werden. Erwartet wird eine Entscheidung, die Signalwirkung auch für einige hundert andere Klagen und Zehntausende Beschäftigte haben kann.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen die Frage beantworten, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Im konkreten Fall wurde für unregelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde gezahlt, für regelmäßige Nachtarbeit aber nur von 20 Prozent. Die Klägerin, die regelmäßig nachts arbeitet, verlangt, dass ihr die Differenz zwischen 20 und 50 Prozent erstattet wird. Die Vorinstanzen in Berlin-Brandenburg haben unterschiedlich entschieden.