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Energiesparplan senkt Stromverbrauch in Spanien um fast vier Prozent

MADRID (dpa-AFX) - In der ersten Woche nach Inkrafttreten eines strikten Energiesparplans ist der Stromverbrauch in Spanien um 3,7 Prozent gesunken. Diese Zahl nannte die spanische Ministerin für Ökologischen Wandel, Teresa Ribera, am Mittwoch vor Journalisten auf Menorca. "Die Reaktion der Bürger war außerordentlich positiv", sagte sie. Ribera betonte, der Erfolg sei angesichts der Kritik der konservativen Opposition umso bemerkenswerter.

Mit dem Sparpaket und mit weiteren Beschlüssen, die erst nach der Sommerpause gefasst werden sollen, will Spanien die im Rahmen des EU-Notfallplans eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Madrid hatte sich, wie auch andere Regierungen, dem Vorhaben zunächst widersetzt, es nach Zugeständnissen aber am Ende gebilligt. Demnach soll Spanien seinen Gaskonsum um sieben bis acht Prozent senken, während die meisten anderen EU-Länder 15 Prozent einsparen sollen.

Seit Mittwoch voriger Woche dürfen in Spanien alle öffentlichen Einrichtungen sowie Kaufhäuser, Kinos, Büros, Geschäfte, Hotels, Bahnhöfe und Flughäfen ihre Räumlichkeiten auf nicht weniger als 27 Grad abkühlen. Läden mit Mitarbeitern, die körperlich besonders gefordert werden, wie Bars und Restaurants, können die Klimaanlagen jedoch auf bis zu 25 Grad einstellen. Im kommenden Winter wird man die Innenräume derweil auf höchstens 19 Grad beheizen dürfen.

Die sogenannten "dringenden Maßnahmen" des königlichen Dekrets der linken Regierung sollen bis zum 1. November 2023 in Kraft bleiben. Neben anderen Maßnahmen müssen Läden und Betriebe mit automatischen Systemen ihre Türen geschlossen halten, um je nach Jahreszeit das Entweichen von Wärme oder kühler Luft zu vermeiden. Die Beleuchtung nicht genutzter Büros, von Schaufenstern und einiger Denkmäler muss nach 22 Uhr ausgeschaltet werden. Mehrere Regionalregierungen klagten, dies werde zu weniger Konsum und mehr Unsicherheit führen. Die konservative Regierungschefin der Region Madrid, Isabel Díaz Ayuso, will beim Verfassungsgericht gegen den Sparplan klagen.