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Am Ende der Geduld – Deutsche Wirtschaft verlangt Klarheit über 3 drängende Brexit-Probleme

Noch immer verhandeln EU und Großbritannien über den Austritt. Die Wirtschaftsverbände empfehlen Unternehmen, sich auf das Schlimmste vorzubereiten.

Es sind mal wieder Brexit-Chaostage in London. Am Dienstag und Mittwoch soll das Unterhaus in zwei mehrstündigen Mammutsitzungen über das Gesetz zum EU-Ausstieg abstimmen. Doch dass die Wirtschaft danach weiß, wohin die Reise geht, ist eher nicht zu erwarten.

Erst Ende vergangener Woche hatte der britische Außenminister Boris Johnson eine „Kernschmelze“ ins Spiel gebracht – also den harten, ungeregelten Brexit. Vor konservativen Aktivisten malte sich der Außenminister zudem aus, was wäre, wenn ein Typ wie US-Präsident Donald Trump die Verhandlungen führen würde. Ein Affront gegenüber Regierungschefin Theresa May. Diese ließ denn am Sonntag auch bekräftigen, dass die Regierung weiter einen Ausstiegsvertrag mit der EU anstrebe. „Nein, ich erwarte keine Kernschmelze“, sagte ihr Kabinettschef.

Doch es brodelt in London. Vergangene Woche hatte Brexit-Minister David Davis mit Rücktritt gedroht. Er hält die Premierministerin für zu nachgiebig gegenüber der EU. Bei den Unterhausdebatten in dieser Woche steht der nächste Aufstand gegen May bevor – diesmal von der pro-europäischen Mehrheit im Parlament.

Die konservative Fraktionsführung ist zwar zuversichtlich, dass die Abgeordneten die meisten der 15 Änderungsanträge des Oberhauses zum Regierungsentwurf wieder rückgängig machen. Doch wenn einzelne pro-europäische Tory-Rebellen mit der Labour-Opposition gemeinsame Sache machen, könnten sie den Kurs der Brexit-Verhandlungen entscheidend ändern.

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Sie könnten May etwa verpflichten, eine Zollunion mit der EU anzustreben. Die Regierungschefin zögert eine Entscheidung darüber hinaus, das Kabinett ist in der Frage weiter zerstritten. Die Veröffentlichung eines White Paper zur künftigen Handelsbeziehung zwischen Großbritannien und der EU, das vor dem EU-Gipfel Ende Juni vorliegen sollte, wurde auf Juli verschoben.

Der deutschen Wirtschaft reißt angesichts der politischen Hängepartie der Geduldsfaden: Die Industrie erwarte von London eine verbindliche und klare Antwort auf die EU-Vorschläge zum künftigen Verhältnis, sagte der Präsident des Industrieverbands BDI, Dieter Kempf, dem Handelsblatt. „London sollte aus eigenem Interesse erkennen, dass wir Europäer nur gemeinsam in der Welt erfolgreich sein können – oder getrennt in der Bedeutungslosigkeit versinken.“ Ob das Vereinigte Königreich ein starker Partner bleibe, liege allein in den Händen seiner Regierung.

Seit März 2017 wird verhandelt, ab dem 30. März nächsten Jahres ist die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens Geschichte. Zwar soll eine Übergangsphase voraussichtlich bis Ende 2020 gelten. In dieser Zeit müssen dann aber die Abkommen und Kooperationen ausgehandelt werden, die das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich definieren.

Um das Europaparlament fristgerecht einbinden zu können, müssen die Staats- und Regierungschefs spätestens bis Oktober dieses Jahres darüber entscheiden. „Unsere Unternehmen müssen bis Oktober Klarheit haben für ihre Planungen nach dem Brexit-Stichtag“, sagte Kempf.

Wirtschaft sollte sich auf den Worst Case einstellen

Bisher ist unklar, ob und wie Großbritannien durch eine Zollunion weiter zumindest teilweise in den Binnenmarkt eingebunden bleibt, ob neue EU-Handelsverträge nach dem Vorbild der Abkommens mit Kanada oder Südkorea geschlossen werden oder ob die Beziehungen zur Insel sich künftig nur noch nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) richten. Dies wäre der Worst Case – auf den sich die Wirtschaft aber durchaus einstellen sollte.

Viel steht auf dem Spiel: Allein die Exporte Bayerns nach Großbritannien summierten sich 2017 auf 13,9 Milliarden Euro – das entspricht gut sieben Prozent der Gesamtausfuhren des Bundeslandes, sagt der Präsident der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW), Alfred Gaffal.

Als direkte Folge der Brexit-Verunsicherung seien die Exporte 2017 schon um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Deshalb sei dringend mehr Tempo bei den Gesprächen geboten: „Hauptziel der Verhandlungen muss der Abschluss eines umfassenden Handelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien sein“, forderte Gaffal.

Gerade Mittelständler mit knappen personellen Ressourcen und ohne starke Rechtsabteilung suchen Orientierung. BDI, VBW und die Arbeitgebervereinigung BDA haben deshalb jetzt ein knapp 50 Seiten starkes Papier mit „111 Orientierungsfragen für die Praxis“ erstellt, das dem Handelsblatt vorliegt.

Welche Verträge müssen überprüft werden, was ändert sich beim Warenhandel, welche Gefahren lauern bei Marktzugang und Regulierung? Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer pocht vor allem darauf, dass Beschäftigte aus Deutschland auch weiter unkompliziert in Großbritannien arbeiten können: „Nach dem Brexit muss es für deutsche Unternehmen genauso unkompliziert sein, Mitarbeiter in ihre Niederlassungen im Vereinigten Königreich zu entsenden, wie es für britische Unternehmen analog zu anderen Drittstaaten in Richtung Europäische Union der Fall ist.“ Nur das entspräche einer „fairen Partnerschaft“.

Auch britische Unternehmer sind alarmiert

Aber nicht nur die deutsche Wirtschaft erhöht den Druck auf die Brexit-Unterhändler. Auch britische Unternehmen sind höchst alarmiert. In den vergangenen Tagen haben Konzernchefs in der Downing Street vorgesprochen, auch sie wollen Klarheit. „Man hat nicht den Eindruck, als würde die Regierung das auch wirklich annehmen“, beklagte sich ein Unternehmer hinterher gegenüber dem Handelsblatt.

Die Brexit-Verhandlungen seien jetzt an einem entscheidenden Punkt, sagte Paul Drechsler, Chef des britischen Unternehmerverbands, vergangene Woche bei einem Dinner in London, doch erkenne er vor allem „eine Blockade“. Drechsler drängte die anwesenden Manager, klar auszusprechen, „welche Folgen die verschiedenen Optionen für Sie haben“.

Mehr als die Hälfte der Verhandlungszeit sei schon rum, aber die wichtigsten Themen seien noch gar nicht angesprochen worden, warnte auch Miles Celic, Chef des Finanz-Lobbyverbands CityUK. Vollkommen unklar sei, wie die EU mit dem Finanzsektor verfahren wolle. Viele Firmen würden ihre Notfallpläne aktivieren – und der Gewinner sei nicht Europa, sondern New York.

Doch die Premierministerin spielt auf Zeit. „May ist inzwischen bewusst, dass ein Brexit ohne Deal mit der EU nicht attraktiv wäre“, sagt Simon Usherwood, Politikprofessor an der University of Surrey. Deshalb steuere sie immer stärker auf einen weichen Brexit zu. Doch viele Konservative bestehen auf einem klaren Bruch – darunter auch der Außenminister.

Unbeeindruckt von Johnsons Trump-Äußerung legte May einen Tag später ihren neuesten Kompromissvorschlag vor: Demnach will Großbritannien sich bis Ende 2021 an die Regeln von Zollunion und Binnenmarkt halten, wenn es vorher keine Lösung für die irische Grenze gibt. Auch diese Frist könne wieder verlängert werden, sagt Usherwood: „May schiebt die Entscheidung vor sich her.“

Die EU scheint dieses Spiel jedoch nicht länger mitmachen zu wollen, Chefunterhändler Michel Barnier lehnte den Vorschlag prompt ab. Die ursprünglich nur für die kleine Provinz Nordirland gedachte Notfalllösung könne nicht einfach auf das gesamte Königreich ausgedehnt werden. Die Chaostage – sie gehen weiter.

Das sind die drei wichtigsten ungeklärten Fragen bei den Brexit-Verhandlungen:

1. Personal: Ende der Freizügigkeit

EU-Bürger, die sich am Ende der geplanten Übergangsphase seit mindestens fünf Jahren in Großbritannien aufhalten, dürfen dauerhaft bleiben. Darauf haben sich London und die EU in der ersten Phase der Brexit-Verhandlungen geeinigt – wenn auch noch nicht rechtsverbindlich. Auf jeden Fall sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter rechtzeitig darauf hinweisen, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, raten BDA, BDI und VBM.

Welche Rechte für EU-Bürger gelten, die erst nach der Übergangsphase ins Vereinigte Königreich wechseln, hängt von dessen künftiger Zuwanderungspolitik ab. Auch nach dem Brexit werden Briten über die Richtlinie zu unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern (ITC) und die Blue Card für Fachkräfte relativ leichten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt haben.

Die Wirtschaft fordert ähnliche Vereinbarungen auch für die umgekehrte Richtung: Für deutsche Unternehmen müsse es genauso unkompliziert sein, Mitarbeiter in ihre britischen Niederlassungen zu entsenden. Das wäre nicht der Fall, sollte allein das restriktive britische Recht gelten.

Unklar ist auch, ob Großbritannien und die EU eine Vereinbarung zur Koordinierung des Sozialrechts schließen werden. Falls nicht, würde das deutsch-britische Sozialversicherungsabkommen von 1960 wieder aufleben. Dort gelten aber etwa für die Entsendung von Arbeitnehmern andere Regeln als die heute gütigen.

Auch ist bisher nicht ausgeschlossen, dass entsandte Beschäftigte künftig nach britischem und europäischem Recht Sozialbeiträge zahlen müssen. „Dies könnte zu einer Doppelversicherung mit enormen Kosten für die Arbeitnehmer führen und ihre Mobilität stark hemmen“, warnen die Verbände.

Bei der Mitbestimmung bahnen sich ebenfalls Änderungen an. So haben etwa britische Beschäftigte nach dem Brexit keinen Anspruch mehr auf Mitarbeit in einem nach deutschem Recht eingerichteten Europäischen Betriebsrat.

2. Handel: Es drohen Zollkontrollen

Egal, welche Brexit-Variante am Ende kommt – auf die Wiedereinführung von Zollkontrollen und damit höhere Kosten muss sich die deutsche Wirtschaft wohl einstellen. Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben wollen, brauchen dann etwa eine zertifizierte Zollsoftware und fundiertes Fachwissen über das Außenwirtschaftsrecht, das gegebenenfalls eingekauft werden muss. Auch sollten Zölle in die Preiskalkulation für Produkte einbezogen werden. Zusätzliche Lagerkapazitäten können sinnvoll sein: Sonst droht ein Stillstand der Bänder, wenn die Zollabwicklung für Vorprodukte länger dauert als erwartet.

Keine schlechte Idee ist es zudem, sich nach alternativen Transportrouten umzusehen, sollte es am Kanaltunnel oder in den Seehäfen von Dover zu Verzögerungen kommen. Deutschen Firmen mit Produktionsstandort in Großbritannien raten die Wirtschaftsverbände, nach neuen Lieferanten vor Ort Ausschau zu halten, um nach der Einführung von Zöllen Importkosten zu sparen.

Deutsche Hersteller, die britische Vorprodukte verbauen, müssen sich auf zusätzliche Kosten bei Exporten in Länder einstellen, mit denen die EU Freihandelsabkommen geschlossen hat. Gerade mittelständischen Unternehmen drohten durch den Brexit „ein erheblicher innerbetrieblicher Mehraufwand und damit verbundene Mehrkosten für den Warenhandel“, heißt es in dem Verbändepapier.

So müssen möglicherweise Chemieprodukte aus Großbritannien in der EU erneut registriert und zugelassen werden, was zu Lieferengpässen führen könnte. Auch für Automobile und Pharmazieprodukte drohen neue Hürden beim Marktzugang, weil etwa europäische Umwelt-, Sicherheits- und Leistungsstandards nach einem harten Brexit nicht mehr automatisch in Großbritannien gelten würden. Gütesiegel wie das CE-Kennzeichen könnten in Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren, wenn London nicht weiter mit den dafür verantwortlichen EU-Behörden zusammenarbeitet.

3. Recht: Verträge prüfen und anpassen

Großbritannien will zwar den europäischen Rechtsrahmen in nationales Recht überführen. Ob das aber komplett, noch vor Ende der Übergangsphase und vor allem dauerhaft gelingt, ist angesichts lebhafter Debatten in London fraglich. Firmen müssen sich also auf Brüche im Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht einstellen und Verträge überprüfen. So wird es etwa künftig wohl erforderlich sein, neue Marken im Vereinigten Königreich anzumelden, um dort Markenschutz zu erhalten. Auch sind gegebenenfalls neue Vereinbarungen mit Lizenzpartnern zu schließen.

Der Brexit hat zudem Auswirkungen auf die Niederlassungsfreiheit. Neugründungen nach britischem Recht werden danach in der EU nur noch möglich sein, wenn der Verwaltungssitz in Großbritannien liegt. Aus einer bereits bestehenden Gesellschaft nach englischem Recht mit Sitz in Deutschland (Limited) würde nach dem Brexit automatisch eine deutsche Personengesellschaft mit unbeschränkter persönlicher Haftung, wenn im Austrittsabkommen nichts anderes vereinbart wird.

Da das auch steuerliche Auswirkungen hat, sind gegebenenfalls Rücklagen für Nachzahlungen erforderlich. Für Europäische Aktiengesellschaften (SE) in Großbritannien hätte der Austritt des Landes ebenfalls erhebliche Rechtsfolgen.

Die Verbände empfehlen Unternehmen aber auch, das Kredit- und Derivategeschäft mit ihren Finanzdienstleistern zu überprüfen und sich auf mögliche Szenarien einzustellen. Im Extremfall müssten zum Beispiel Kredite bei britischen Gläubigern im Falle eines harten Brexits vorzeitig zurückgezahlt werden. Werden außerbörslich gehandelte Derivate zur Risikoabsicherung genutzt und über den Finanzplatz London abgewickelt, sollte das Risikomanagement angepasst werden.

Deutsche Unternehmen müssen sich darüber hinaus darauf einstellen, dass Doppelbesteuerungsverfahren kosten- und zeitaufwendiger werden. Zudem sollten sie sich frühzeitig über geeignete Lösungen für den rechtssicheren Transfer personenbezogener Daten informieren, weil Großbritannien nach dem Brexit auch in dieser Hinsicht zu einem „Drittland“ wird.