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EnBW will insolvente Windenergiefirma Prokon übernehmen

Mit der Übernahme des insolventen Windkraftunternehmens Prokon will EnBW in Richtung Erneuerbare Energien neu ausrichten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Der Energieversorger EnBW will die insolvente Windenergie-Firma Prokon für rund eine halbe Milliarde Euro übernehmen. Das Unternehmen reichte nach einer Mitteilung vom Dienstagabend ein verbindliches Angebot zum Erwerb sämtlicher Prokon-Anteile ein.

Der Gläubigerausschuss des Unternehmens in Itzehoe (Schleswig-Holstein) habe EnBW als «bevorzugten Investor» ausgewählt, teilten das Unternehmen und der Prokon-Insolvenzverwalter mit. EnBW lud für Mittwoch zu einer Telefonkonferenz über ihre Pläne ein.

Der angebotene Kaufpreis umfasse einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, teilte EnBW mit. Das Handelsblatt hatte am Montag unter Berufung auf Branchenkreise berichtet, dass EnBW ein Angebot über 500 Millionen Euro unterbreiten wolle. Zuvor hatte auch der Hamburger Solar- und Windparkbetreiber Capital Stage ein Angebot für 94,9 Prozent der Prokon-Anteile gemacht. «Wir bedauern diese Entscheidung», kommentierte Felix Goedhart, Vorstandsvorsitzender der Capital Stage AG, die Entscheidung zugunsten von EnBW.

Mit der Entscheidung des Gläubigerausschusses ist aber nicht endgültig entschieden, ob der drittgrößte deutsche Energiekonzern EnBW auch neuer Prokon-Inhaber wird. Erst eine Gläubigerversammlung Anfang Juli stimmt darüber ab, ob Prokon in eine Genossenschaft mit vielen Anteilseignern umgewandelt oder gänzlich veräußert werden wird.

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Passen würde die Prokon-Übernahme aber in die Strategie des Karlsruher Unternehmens, dass sich vom Atomkonzern zum Ökostromanbieter wandeln will. «Mit einem Erwerb der Prokon würde EnBW einen großen Schritt im Hinblick auf ihre strategischen Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien machen und ihr Wachstum in diesem Bereich deutlich beschleunigen», schrieb EnBW zu seinen Übernahme-Absichten.

Prokon zu Insolvenzverfahren

EnBW-Mitteilung

Mitteilung Capital Stage

Mitteilung des Insolvenzverwalters