Werbung
Deutsche Märkte schließen in 8 Stunden 4 Minuten
  • DAX

    17.805,88
    +35,86 (+0,20%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.934,95
    +20,82 (+0,42%)
     
  • Dow Jones 30

    37.753,31
    -45,66 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.394,10
    +5,70 (+0,24%)
     
  • EUR/USD

    1,0684
    +0,0009 (+0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.344,30
    -2.226,48 (-3,74%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,60
    -0,09 (-0,11%)
     
  • MDAX

    25.952,63
    +25,89 (+0,10%)
     
  • TecDAX

    3.221,78
    -35,28 (-1,08%)
     
  • SDAX

    13.986,43
    -11,92 (-0,09%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.880,88
    +32,89 (+0,42%)
     
  • CAC 40

    8.010,19
    +28,68 (+0,36%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.683,37
    -181,88 (-1,15%)
     

EnBW stellt sich beim Kohleausstieg quer

Die letzten Details zum Ende der Kohleverstromung in Deutschland sind beschlossen. EnBW ist aber nicht zufrieden – und will den Vertrag zur Braunkohle vorerst nicht unterschreiben.

Insgesamt sollen die Braunkohleunternehmen 4,3 Milliarden Euro an Entschädigungen bekommen. Foto: dpa
Insgesamt sollen die Braunkohleunternehmen 4,3 Milliarden Euro an Entschädigungen bekommen. Foto: dpa

In dieser Woche soll nach dem Atomausstieg auch das Aus für die Förderung und Verstromung von Braun- und Steinkohle in Deutschland besiegelt werden. Am Montagabend klärten Vertreter der Regierungskoalition untereinander die letzten strittigen Punkte. Am Donnerstag soll der Bundestag und am Freitag der Bundesrat das Gesetz verabschieden. Anschließend will der Bund mit den vom Braunkohleausstieg betroffenen Unternehmen einen Vertrag über die Konditionen schließen.

Ein Unternehmen stellt sich aber noch quer. Der süddeutsche Energiekonzern EnBW ist nicht zufrieden und will den Vertrag nicht unterzeichnen, wie das Unternehmen mitteilte. EnBW ist nur am Rande betroffen: Es betreibt im mitteldeutschen Braunkohlerevier einen Block in einem Braunkohlekraftwerk, Lippendorf S. EnBW vermisst im geplanten Vertrag eine ausreichende Absicherung gegen Rechtsrisiken.

WERBUNG

Die Blockade durch EnBW könnte nach Einschätzung aus Branchenkreisen den Prozess zumindest verzögern und gefährdet den Plan, den Kohleausstieg noch vor der Sommerpause endgültig festzuzurren.

Dabei drängt auch die Branche auf zügige Rechtssicherheit. Schließlich sollen schon in der ersten Phase bis 2022 viele Kraftwerke stillgelegt werden, um danach bis 2038 komplett aus der Kohle auszusteigen. In den monatelangen Verhandlungen waren bis zuletzt vor allem die Konditionen für Steinkohlekraftwerke umstritten.

Rechtlich komplexer ist aber die Braunkohle. Hier geht es nicht nur um Kraftwerke. Parallel muss der Tagebau im Rheinland, in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier zurückgefahren werden. Die Betreiber der Tagebaue – RWE, Leag und Mibrag – sollen sich an konkrete Fahrpläne halten und im Gegenzug umfangreich entschädigt werden. Insgesamt sollen die Braunkohleunternehmen 4,3 Milliarden Euro an Entschädigungen bekommen.

Zudem fließen 40 Milliarden Euro an Strukturhilfen in die betroffenen Regionen. Die EU-Kommission muss die Hilfen und Entschädigungen aber noch genehmigen. Um den Ausstieg für den Bund und die Betreiber rechtssicher zu machen, wird parallel zum Gesetz ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.

Lange Laufzeiten für ostdeutsche Tagebaue

Die EnBW stört sich nicht an den finanziellen Modalitäten, sondern sieht ein Rechtsrisiko. „Wir haben seit Anbeginn der Verhandlungen deutlich gemacht, dass die EnBW dem gewünschten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Betreibern nicht zustimmen kann, wenn mögliche Entschädigungsansprüche unseres Braunkohle-Lieferanten Mibrag gegenüber der EnBW nicht ausgeschlossen werden“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. „Bis zum heutigen Tag fehlt diese rechtssichere Klärung des Ausschlusses von Entschädigungsforderungen des Kohlelieferanten.“

Der EnBW war der Betrieb des Braunkohleblocks gar nicht wichtig. Im Gegenteil, der Konzern wäre bereit gewesen, die Anlage in den 2020er-Jahren für eine angemessene Entschädigung vom Netz zu nehmen. Der Konzern stritt in den vergangenen Monaten vielmehr für bessere Konditionen bei der Stilllegung seiner Steinkohlekraftwerke.

Tatsächlich setzten die ostdeutschen Braunkohleförderer aber vergleichsweise lange Laufzeiten für ihre Tagebaubetriebe durch. Lippendorf S soll dabei als eine der letzten Anlagen erst im Jahr 2035 vom Netz gehen. Die EnBW sieht die Modalitäten hierfür aber nicht ausreichend geklärt.

Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern. In Kreisen der Bundesregierung wird aber eingeräumt, dass die Klärung des Problems noch Zeit benötigt. Man sei jedoch sicher, dass es spätestens bis zum Abschluss des beihilferechtlichen Verfahrens eine Einigung gebe. Mit diesem wird im Herbst gerechnet. Die Unternehmen könnten die Verträge ohnehin erst danach rechtsverbindlich unterzeichnen.

EnBW erklärte auch, für weitere Gespräche jederzeit zur Verfügung zu stehen. Die anderen vom Vertrag betroffenen Unternehmen wollten sich nicht zu dem Fall äußern. In Kreisen der Unternehmen wurde zwar Verständnis für die Position von EnBW geäußert, aber auch Ärger, dass nicht wie gewünscht alle Fragen noch vor der Sommerpause geklärt sind. Eigentlich sollte der Vertrag zeitnah paraphiert werden.

Welche Konsequenzen es haben könnte, wenn es überhaupt keine Einigung geben würde, blieb offen. In Branchenkreisen hieß es zum einen, alle Unternehmen müssten unterschreiben. Letztlich könnte der Vertrag aber vermutlich auch ohne EnBW in Kraft treten, und das Unternehmen müsste per Ordnungsrecht zur Teilnahme verpflichtet werden. Man hoffe indes, dass sich die Frage überhaupt nicht stelle.

Dabei galt der Braunkohleausstieg eigentlich schon seit Jahresanfang als geklärt. Nachdem die Kohlekommission Anfang 2019 einen Vorschlag unterbreitet hatte, einigte sich der Bund mit den Ländern, in denen Braunkohle gefördert wird, auf Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels und mit den Unternehmen im Grundsatz auf einen Fahrplan und die Entschädigung.

Seitdem galt nur noch der Ausstieg aus der Verstromung von Steinkohle als umstritten. Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken fühlten sich gegenüber den Braunkohleunternehmen benachteiligt. Sie klagten über die Entschädigung und beschwerten sich, dass ältere Braunkohlekraftwerke teilweise länger am Netz bleiben dürfen als junge, effizientere und klimafreundlichere Steinkohlekraftwerke.

Hohe Anreize für Umrüstung

Am Montagabend einigten sich Vertreter der Regierungsfraktionen Union und SPD aber auf die letzten Details. Das Papier, das die Einigung festhält, liegt dem Handelsblatt vor. Der Gesetzentwurf wurde dabei noch einmal zugunsten der Betreiber von Steinkohlekraftwerken angepasst. Sie sollen höhere Entschädigungen bekommen für das Abschalten ihrer Anlagen. Zudem soll es hohe Anreize für eine Umrüstung von Kohlekraftwerken auf hocheffiziente Gas- und Wärmekraftwerke geben.

So wird der Bonus, den Unternehmen für die Umrüstung erhalten, von 180 Euro je Kilowatt Leistung auf 390 Euro angehoben, wenn ein Kohlekraftwerk nicht älter als 25 Jahre ist. Mit jedem Jahr, das verstreicht, sinkt der Bonus aber um 25 Euro. Kraftwerke die älter als 25 Jahre und jünger als 35 Jahre sind, sollen zunächst 225 Euro pro Kilowatt bekommen. Auch hier sinkt die Summe bei späterer Umrüstung.

Konventionelle Steinkohlekraftwerke können sich zudem in mehreren Ausschreibungsrunden um eine Entschädigung für das Abschalten bewerben. Den Zuschlag erhält dabei, wer die geringste Entschädigung fordert. Diese Ausschreibungen sollten eigentlich bis 2026 laufen. Anschließend sollten die Steinkohlekraftwerke bis 2033 abhängig vom Alter nach und nach abgeschaltet werden – und zwar ohne Entschädigung. Jetzt ist die letzte Ausschreibung 2027 geplant. Zudem wird die Höhe der maximal möglichen Entschädigung deutlich angehoben.

Vor allem die Betreiber junger Steinkohlekraftwerke hatten in den vergangenen Monaten über die Bedingungen des Kohleausstiegs geklagt. Bei den schon geplanten Evaluierungen zum Kohleausstieg in den Jahren 2022, 2026 und 2029, bei denen vor allem der Fahrplan zum Ausstieg aus der Braunkohle überprüft werden sollte, werden nun auch die jüngeren Steinkohleanlagen, die erst seit 2010 in Betrieb sind, mit einbezogen. Es soll geprüft werden, ob eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erforderlich ist.

Für junge Steinkohleanlagen, die bis zu den Zeitpunkten der Evaluierungen weder eine Entschädigung im Wege der Ausschreibung erhalten haben noch Förderprogramme zur Umrüstung nutzen konnten, soll eine Härtefallregelung möglich sein.