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Klimaschutz: Kohleausstieg könnte nutzlos sein

In Deutschland gehen Kohlekraftwerke vom Netz, doch ihre CO2-Zertifikate bleiben im Markt. Das könnte dazu führen, dass der Kohleausstieg keinen positiven Effekt auf das Klima hat.

Die Grünen werfen der Bundesregierung beim Kohleausstiegsgesetz Etikettenschwindel vor. Foto: dpa
Die Grünen werfen der Bundesregierung beim Kohleausstiegsgesetz Etikettenschwindel vor. Foto: dpa

Die Aussage der von der Bundesregierung eingesetzten Kohlekommission ist eindeutig: Unter der Überschrift „Maßnahmen für den Klimaschutz“ empfiehlt die Kommission in ihrem Abschlussbericht die „Stilllegung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des Europäischen Emissionshandels“ für den Fall, dass die vorzeitige Abschaltung von Kohlekraftwerken beschlossen wird.

An anderer Stelle heißt es, „eine ausreichende Wirksamkeit der nationalen Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken auch im Rahmen des Europäischen Emissionshandels ist sicherzustellen“. Das heißt, sobald die Kraftwerke vom Netz sind, sollten die Genehmigungen für ihren CO2-Ausstoß mit ihnen verschwinden. Bei einem stabilen CO2-Preis würde der jeweilige Ausstoß des Kraftwerks eingespart. Falls an anderer Stelle in Europa mehr Emissionen anfallen, würde zumindest der Preis steigen.

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Die Bundesregierung hat zwar in den vergangenen Monaten immer wieder betont, sie wolle die Empfehlungen der Kommission eins zu eins umsetzen. Doch bei der Löschung der Zertifikate bleibt sie deutlich hinter den Forderungen der Kommission zurück.
Im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes, der voraussichtlich Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedet wird, bleibt von der Stilllegung der Zertifikate nicht viel übrig.

Statt die Abschaltung von Kraftwerken konkret mit der Stilllegung der entsprechenden Menge an Zertifikate zu verknüpfen, verweist der Gesetzentwurf lediglich auf die am 1. Januar 2019 eingeführte Marktstabilisierungsreserve. Damit sollen überflüssige Zertifikate dem Markt langfristig entzogen werden, doch der Mechanismus ist nicht direkt an den Kohleausstieg gekoppelt.

In der Gesetzesbegründung heißt es, die Überprüfung der Abschaltung von Kraftwerken berücksichtige „auch die Ziele des europäischen Emissionshandels und die Interaktion einer Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten mit der Marktstabilitätsreserve“. Allerdings ist darunter nicht die direkte Verknüpfung der Abschaltung eines Kraftwerks mit entsprechender Stilllegung von Zertifikaten zu verstehen.

Das räumt auch das Bundeswirtschaftsministerium ein: „Der Mechanismus der Marktstabilitätsreserve ist komplex. Inwieweit er konkret die durch den deutschen Kohleausstieg freiwerdenden Zertifikate abschöpft, hängt von verschiedenen Faktoren auch in anderen Mitgliedstaaten ab“, heißt es vom Ressort. Die Marktstabilitätsreserve ist geschaffen worden, um im Bedarfsfall Überschüsse im System abzuschöpfen. Damit will man einem Preisverfall bei den Zertifikaten entgegenwirken können.

Die Folgen der geplanten Regelung könnten so aussehen: In Deutschland gehen Kohlekraftwerke auf der Basis der Regelungen des Ausstiegsgesetzes vom Netz, die frei werdenden Emissionshandelszertifikate bleiben im Markt. Die Menge der Zertifikate für den gesamten Sektor bleibt erstmal gleich, der Ausstoß ist aber geringer. Das könnte zu niedrigeren Zertifikatspreisen führen.

Davon profitieren dann alle Kohlekraftwerke, die noch am Netz sind – innerhalb und außerhalb Deutschlands. An den CO2-Reduktionen im Energiesektor, die durch den Emissionshandel vorgegeben werden, ändert sich nichts.

Das Szenario erinnert an einen Effekt, der mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbunden ist: Das EEG fördert die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen jährlich mit zweistelligen Milliardenbeträgen, es hat aber keine Auswirkungen auf die CO2-Reduktionen des Energiesektors im Emissionshandel.

Der per EEG geförderte Strom ersetzt Kohlestrom und macht damit Emissionszertifikate überflüssig. Diese Zertifikate verschwinden aber nicht aus dem Markt, sondern sorgen nur für höhere Liquidität im Emissionshandel.

Die Grünen werfen der Bundesregierung beim Kohleausstiegsgesetz Etikettenschwindel vor. „So wie das Gesetz in diesem Punkt jetzt gestrickt ist, ist es von den Empfehlungen der Kohlekommission weit entfernt“, sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer dem Handelsblatt.

„Wenn Kraftwerke aufgrund des Gesetzes vom Netz gehen, muss das zwingend mit der Stilllegung der entsprechenden Menge von Emissionszertifikaten einhergehen. Das ist absolut essenziell und muss im Kohleausstiegsgesetz geregelt werden“, sagte der Grünen-Politiker. „Die Gefahr, dass die Stilllegung von Kraftwerken im Emissionshandel wirkungslos verpufft oder sogar preisdämpfende Effekte hat, ist einfach zu groß“, kritisierte er.