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Elterngeld ist steuerfrei - Eltern müssen trotzdem aufpassen

Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung - also eine Zahlung vom Staat, für die keine Gegenleistung gefordert wird.
Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung - also eine Zahlung vom Staat, für die keine Gegenleistung gefordert wird.

Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings wird die Unterstützung als Einnahme in der Steuererklärung angegeben. Eltern sollten deshalb auf eine Nachzahlung vorbereitet sein.

Neustadt (dpa/tmn) - Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, also eine Zahlung vom Staat, für die keine Gegenleistung gefordert wird. Um den finanziellen Ausfall nach der Geburt abzumildern, gibt es das Elterngeld deswegen steuerfrei.

Allerdings erhöht Elterngeld den sogenannten Progressionsvorbehalt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Hat beispielsweise eine Mutter Elterngeld erhalten, zahlt diese dafür zwar keine Lohnsteuer, muss das Geld am Ende des Jahres aber als Einnahme in der Steuererklärung angeben. Das Elterngeld werde also als zusätzliche Einnahme gesehen, so die Expertin.

Dadurch komme es am Ende des Jahres oft zu einer Steuernachzahlung. Die VLH rät jungen Familien deswegen dazu, bereits während des Jahres ein wenig Geld zur Seite zu legen.