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Berlin (dpa/tmn) - Zu viel gezahltes Elterngeld kann auch noch nach vielen Jahren zurückgefordert werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg hervor (AZ: L 2 EG 1/23 D). Maßgeblich ist, welcher Anspruch endgültig festgestellt wurde.
Der Fall: Einer Mutter wurde im Jahr 2015 vorläufig Elterngeld für 12 Monate bewilligt. Bei der endgültigen Festsetzung der Ansprüche kam aber ein geringerer Betrag zustande als gezahlt - eine Überzahlung wurde vermerkt. Die Frau wurde durch einen Fehler der Elterngeldstelle allerdings nicht darüber informiert. Erst sieben Jahre später erhielt sie die Aufforderung zur Rückzahlung von mehr als 3000 Euro. Die Mutter klagte dagegen.
Das Gericht wies die Klage ab. Es bestehe demnach keine zeitliche Begrenzung in der eine Überzahlung zurückgefordert werden müsse. Demnach ist der Fall auch nicht verjährt oder verwirkt, informiert das Rechtsportal «anwaltauskunft.de». Laut Gericht hätte sich die Klägerin wegen der Vorläufigkeit des Bescheids auch nicht darauf verlassen dürfen, dass ihr der gesamte Betrag zusteht.