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Mehr als 206.000 Dieselkläger haben ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen

VW muss sich wegen des Dieselskandals auf Prozesskosten im Milliardenbereich einstellen. Auch deswegen muss der Autobauer seine Verteidigung anpassen.

Neben der Musterfeststellungsklage gibt es eine hohe Zahl von Individualklagen. Bis Ende Oktober 2019 haben nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allein 206.200 Dieselfahrer ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.

Darüber hinaus gibt es viele Tausend Klagen, die von den VW-Besitzern entweder selbst finanziert oder von Rechtsdienstleistern wie Myright abgewickelt werden. Über Myright fordern mehrere Zehntausend Dieselkunden Schadensersatz.

Das Geschäftsmodell des Dienstleisters: Myright lässt sich die Ansprüche seiner Kunden abtreten und kassiert im Erfolgsfall 35 Prozent der Entschädigung. Ob dieser Ansatz funktioniert, ist noch nicht endgültig entschieden.

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Der Bundesgerichtshof wird sich schon in Kürze mit einem Myright-Fall befassen: Am 5. Mai 2020 verhandelt Karlsruhe über die Klage eines Kunden, der mithilfe des Rechtsdienstleisters gegen VW vorgegangen ist. Die Auskünfte des Volkswagen-Konzerns über die durch die Dieselaffäre ausgelöste Prozesslawine sind nur lückenhaft.

Gegenüber den Medien teilte VW am 19. Dezember 2019 mit, dass es inzwischen 50.000 Urteile zu Fahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren gebe, davon über 210 auf Ebene der Oberlandesgerichte. Laut VW sind diese Urteile „weit überwiegend im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen“.

Klägeranwälte und Prozessbeobachter aus der Wissenschaft berichten allerdings das Gegenteil. Vor allem die Frage, ob Volkswagen betrogen habe, werde von den meisten Landgerichten, aber auch Oberlandesgerichten bejaht. Bei „vorsätzlich sittenwidriger Schädigung“ muss der Konzern nach Paragraf 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Schadensersatz leisten.

Hohe Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter

Fakt ist, dass die meisten Streits außergerichtlich gelöst werden, auch wenn Volkswagen darüber keine Angaben macht und die Kläger verpflichtet, Stillschweigen zu wahren. Legt man die Informationen der Rechtsschutzversicherer zugrunde, dürfte mindestens eine hohe fünfstellige Zahl von Klagen außergerichtlich gelöst worden sein.

Anhängig sind laut VW aktuell noch rund 60.000 Fälle. Nachdem der Autobauer auf den Verbraucherverband als Musterfeststellungskläger zugegangen ist, wird er in aller Regel auch gegenüber den Individualklägern seine starre Haltung aufgeben müssen. Bisher lautete die offizielle Verteidigungslinie von VW immer, dass den Kunden kein Schaden entstanden sei und die Dieselautos sicher und fahrbereit seien.

Bei Volkswagen dürften allerdings nicht nur juristische, sondern auch ökonomische Erwägungen eine wichtige Rolle spielen. Auch in dieser Hinsicht geben die Daten aus der Versicherungswirtschaft interessante Einblicke. Danach summiert sich der Streitwert aller Diesel-Rechtsschutzfälle auf mehr als 4,8 Milliarden Euro. Daraus ergeben sich enorme Anwalts,- Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Rechtsschutzversicherer haben dafür bis Ende Oktober 2019 insgesamt rund 550 Millionen Euro geleistet. Am Ende zahlt grundsätzlich die im Streit unterlegene Partei. Bei einem durchschnittlichen Streitwert von 23.000 Euro muss allein der Kläger in der ersten Instanz mit Anwalts- und Gerichtskosten von rund 6500 Euro rechnen.

Die Anwälte des Autokonzerns werden vergleichbare Rechnungen stellen, zumal die Topkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Auftrag von Volkswagen die Federführung in den Streitfällen übernommen hat. Prozesskosten im Milliardenbereich sind durchaus realistisch. Das ist ein Kostenblock, den Volkswagen bei seinen Überlegungen berücksichtigen wird.