Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.382,12
    +687,45 (+1,15%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.397,32
    +14,74 (+1,07%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Gegen den Steuerbescheid Einspruch zu erheben, kann sich durchaus lohnen und ist völlig risikolos. Das rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Foto: Armin Weigel

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen. Das macht immer dann Sinn, wenn der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht - wenn etwa bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.

Ein zweiter Grund ist, wenn der Steuerzahler eine andere Meinung als das Finanzamt vertritt, was die Auslegung von Gesetzen angeht.

Wichtig ist, die Frist für den Einspruch einzuhalten: Der Steuerzahler muss dafür das Ausstellungsdatum auf dem Bescheid beachten. Ab diesem Datum hat er vier Wochen und drei Tage Zeit, um den Einspruch einzulegen. Dafür zählt bei ihm der Poststempel.

Das Finanzamt prüft den Bescheid dann noch einmal. Stellt es fest, dass zu wenig zurückgezahlt wurde, wird die Rückzahlung entsprechend erhöht. Es kann natürlich auch vorkommen, dass das Finanzamt bei der Überprüfung feststellt, dass die Steuerrückzahlung eigentlich zu hoch war - dann kann es das rückwirkend aber nicht mehr ändern. Für den Steuerzahler gibt es daher kein Risiko dabei, einen Einspruch einzulegen, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.