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Einigung in Gerichtsstreit um 'Sonne' als Brotmarke

MÜNCHEN/CHEMNITZ (dpa-AFX) - Im Gerichtsstreit um "Sonne" als Name für Backwaren hat sich die Bäckereikette Hofpfisterei mit einem Chemnitzer Biomarkt geeinigt. Bezüglich des Inhalts der Einigung vereinbarten die Streitparteien Geheimhaltung, sagte eine Sprecherin des Landgerichts München I am Mittwoch. Die Hofpfisterei hatte den Biomarkt auf Unterlassung verklagt, nachdem dieser unter anderem einen "Sonnenlaib" im Sortiment hatte. (Az. 3 HKO 1440/21)

Nach Auffassung der Münchner Firma hatte der Markt damit gegen das Markenrecht verstoßen: Die Bezeichnung "Sonne" in Zusammenhang mit Brot und Backwaren habe die Hofpfisterei vor mehr als 40 Jahren ins Markenregister eintragen lassen. Immer wieder mahnt das Unternehmen deshalb auch kleine Bäckereibetriebe ab.

Allein beim Landgericht München I wurden schon mehr als 20 Verfahren zum Thema abgeschlossen - oft ohne eine gütliche Einigung. Zuletzt wurde dort Anfang Mai die Supermarktkette Rewe verurteilt, die Namen "Partysonne" und "Sonnenkorn" nicht mehr für Brote, Semmeln oder andere Backwaren zu benutzen.