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Eilantrag gegen Beherbergungsverbot in Hamburg endgültig gescheitert

HAMBURG (dpa-AFX) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in zweiter Instanz abgelehnt. Zuvor hatte den Antrag auch das Verwaltungsgericht in der Hansestadt bereits zurückgewiesen. Gestellt hatte ihn nach Angaben des Gerichts ein Ehepaar aus Köln (Nordrhein-Westfalen), das am Freitag anreisen wollte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen in Hamburg seien bedeutsamer als das private Interesse der Antragsteller an einem Erholungsurlaub in Hamburg, begründete das Gericht die Entscheidung.

In der Hansestadt müssen Touristen laut einer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Landkreis aufgehalten haben, in dem der Warnwert von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten wurde. Ansonsten müssen die Urlauber ein ärztliches Zeugnis vorliegen, dass es keine Anzeichen für eine Corona-Erkrankung gibt.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die Situation in einem Stadtstaat wie Hamburg - mit einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum - anders zu bewerten sein könnte als dies in Flächenstaaten angezeigt sei, hatte das Verwaltungsgericht zu bedenken gegeben.

Am Donnerstag hatten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen die dortigen Verbote gekippt. Sachsen und das Saarland strichen die Regel freiwillig. In Bayern gibt es das Beherbergungsverbot von Samstag an nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein wies einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot ab.