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Eilantrag abgelehnt - Deutschlandradio will Sparmaßnahmen beschließen

BERLIN/KÖLN (dpa-AFX) - Das Deutschlandradio will nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten."

In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte "unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung."

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten. Im eigentlichen Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden der Sender entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.