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Eigentümer-Streit um Pool: BGH dürfte auf 'Beschlusszwang' pochen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Wohnungseigentümer sollten in Zukunft wohl besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne dass es einen Beschluss der Gemeinschaft gibt. Nach neuer Rechtslage gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang - und der Bundesgerichtshof (BGH) sieht eher keinen Spielraum für Ausnahmen, wie sich am Freitag in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.

In dem Fall aus Bremen geht es um ein Doppelhaus, also nur um eine Zweiergemeinschaft. Der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hat ohne Absprache angefangen, in ihrer Hälfte einen Pool zu bauen. Die Nachbarin ist dagegen und klagt auf Unterlassung.

Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nur noch möglich sind, wenn vorher alle Eigentümer darüber abgestimmt haben. Gleichzeitig haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird.

Die Frage ist daher, ob weitergebaut werden darf, weil die Nachbarin möglicherweise ohnehin hätte zustimmen müssen. Nach ersten Beratungen meinen die Richter aber, dass das den "Beschlusszwang" unterlaufen würde. Das Urteil soll am 17. März verkündet werden.