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„Eheverträge gelten nicht überall“

Amazon-Gründer Jeff Bezos lässt sich scheiden. Was kommt auf Superreiche zu, wenn es an die Aufteilung des Vermögens geht? Scheidungsanwalt Rudolf Haibach erklärt, warum ein Ehevertrag oft nichts nützt.

Herr Haibach, wenn der reichste Mann der Welt, Amazon-Gründer Jeff Bezos, sich scheiden lässt, was kommt dann auf ihn zu?
Ich gehe davon aus, dass er das schon durch einen Ehevertrag geregelt hat, sodass ihm da eigentlich nichts passieren kann – außer, dass er vielleicht viel Geld bezahlen muss.

Ob und welche Regelung die Eheleute Bezos miteinander haben, ist derzeit nicht bekannt. Ist es trotzdem denkbar, dass es keinen Vertrag gibt? Bei so vielen Milliarden, könnte man meinen, ist es doch auch ein bisschen egal.
Denkbar ist dies: Bezos hat geheiratet, als er noch nicht so viel hatte. Da wird er an einen Ehevertrag womöglich gar nicht gedacht haben. Und später, als dann viel Vermögen da war, hat vielleicht seine Frau klugerweise nicht eingewilligt. Das wäre rein menschlich gesehen ein möglicher Verlauf. Aber es ist spekulativ.

Und dann greift das amerikanische Scheidungsrecht, bei dem im Regelfall das Vermögen halbiert wird.
So ist es. Das betrifft übrigens auch gar nicht selten binationale Ehen, wo Deutsche beteiligt sind. Ich vertrete immer wieder solche Fälle. Die Amerikaner interessieren sich nicht für einen deutschen Ehevertrag. Das gleiche gilt auch für England.

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Das heißt, trotz Ehevertrag können Scheidungen anders verlaufen als geplant?
Viele Deutsche, die mit einem US-Amerikaner oder einer US-Amerikanerin verheiratet sind, leben finanziell in Gefahr. Boris Becker zum Beispiel hatte mit seiner ersten Frau einen Ehevertrag. Aber sie war Amerikanerin und hat dort die Scheidung eingereicht – schneller als er. Das war ein cleverer Schachzug. Damit war es passiert. Das ist der Trick. Wer zuerst die Scheidung einreicht, legt den Gerichtsstand fest. Das gleiche gilt für Großbritannien.

Das lässt aber an der Instanz Ehevertrag zweifeln – zu dem wird doch in solchen Konstellationen immer geraten. Und dann hilft der gar nichts?
Mit Recht. Ich belehre meine Mandanten auch, dass das, was wir in einem Ehevertrag festhalten, im Ausland nicht unbedingt gelten muss.

Wenn eine binationale Ehe eingegangen wird, was können die Partner tun?
Wenn einer nach England oder in die USA geht, um dort die Scheidung einzureichen, hat der andere keine Chance. Eine neben anderen Voraussetzungen dafür ist ein fest angemeldeter Wohnsitz dort. Ich habe diverse „Promi“-Scheidungen betreut, wo es so gelaufen ist. Allen haben die Gesetze drüben das finanzielle Genick gebrochen.

Kann man nicht zwei Eheverträge abschließen?
Dann könnte es sein, dass die sich widersprechen. Grundsätzlich gilt: Eheverträge aus Deutschland zählen in den USA und Großbritannien nicht viel.

Bezos hat geheiratet, bevor er so reich wurde. Das kommt sicher auch in kleineren Dimensionen vor. Was raten Sie? Lässt sich eine Regelung nachschieben?
Jederzeit, wenn der andere Ehegatte zustimmt.

Wie sieht dann eine übliche Regelung aus?
Wenn es überhaupt so etwas gibt, kann man zum Beispiel wechselseitig auf Zugewinn verzichten. Dazu zählt auch das Firmenvermögen, Goodwill und Substanzvermögen. Ein Unternehmer ohne Ehevertrag lebt mit hohem finanziellen Risiko.

Gibt es so etwas wie einen Pflichtteil für den weniger vermögenden Ehegatten?
Es kann wechselseitig alles vereinbart werden, auch, dass der nicht-vermögende Partner gar nichts bekommt. Im Bereich des Zugewinns kann das vollständig ausgeschlossen werden. Beim Unterhalt gibt es allerdings einen Ermessensspielraum für den Richter. Eine Regelung, wo vollständig auf Unterhalt verzichtet wird, kann unwirksam sein. Die Regelung darf die guten Sitten nicht überschreiten. Das ist oft Wertungsfrage. Früher konnte gesagt werden, die Ehefrau – meistens war es so herum – verzichtet auf Unterhaltsansprüche. Das geht heute nicht mehr ohne weiteres. Das hat sich 2002 geändert, damit müssen dann beide leben.

Das heißt, ein millionenschwerer Unternehmer kann seine Ehefrau bei Scheidung nicht mit 500 Euro Unterhalt monatlich abspeisen, selbst wenn die einverstanden wäre?
Genau, das wäre moralisch unbillig, wie ein Gericht sagen würde.