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„Echte Nazis am Rednerpult“

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl verschärfen die etablierten Parteien ihre Kritik an der Alternative für Deutschland (AfD). Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) machte die Partei für die zunehmende Radikalisierung in Teilen Deutschlands verantwortlich. Auch Unions-Politiker zeigten sich entsetzt – insbesondere über die Pöbeleien auf Wahlkampfveranstaltungen. Der Thüringer Verfassungsschutz registriert ebenfalls eine wachsende Radikalisierung der AfD. Aus der Politik wird schon der Ruf nach einer Beobachtung der Partei laut.

„Ich habe noch nie einen solchen aggressiven Wahlkampf erlebt“, sagte Gabriel beim „Deutschland Dinner“ des Handelsblatts in Berlin. Das sei eine „bedrückende Lage“. Noch schlimmer sei allerdings, dass dies in manchen Regionen in Deutschland Alltagskultur sei. Das habe er so noch nicht erlebt. „Da wächst eine Radikalisierung ran, die ist enorm.“

Gabriel berichtet in dem Gespräch mit Handelsblatt-Herausgeber Gabor Steingart von einer Wahlkampfveranstaltung in Halle (Saale), bei der er von AfD-Anhängern ausgepfiffen wurde. „Da standen 40, 50 Hardcore-Neonazis, viele mit AfD-T-Shirts und -Schildern, und ich war relativ froh, dass zwischen mir und denen eine Hundertschaft Polizei war“, sagte der Vizekanzler.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeigte sich entsetzt über die aggressive Stimmung unter AfD-Anhängern bei Wahlkampfauftritten von Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU). „Die Gesichter von AfDlern, die Angela Merkel als Volksverräterin beschimpfen, müssen dem letzten klarmachen: Das sind weiß Gott keine Wertkonservativen. Das sind rechtspopulistische Bratzen, die Hass verbreiten“, sagte Gröhe der „Rheinischen Post“. „Das erschüttert mich.“ Bei Wahlkampfauftritten Merkels war es zuletzt zu teils massiven Störaktionen gekommen.

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Gabriel warnte vor einer weiteren Verschärfung der Lage. Mit Blick auf die Flüchtlingspolitik sagte er, ihn treibe die Sorge um, dass sich „Rechtsradikale eines Themas bemächtigen, nur weil wir uns öffentlich nicht trauen, darüber zu reden“. Gleichwohl gehöre er nicht zu denjenigen, die AfD-Wähler dafür entschuldigten, wenn sie sich einmal Luft machen. „Nazis zu wählen, dafür gibt's keine Entschuldigung“, sagte Gabriel. „Selbst Dauerarbeitslosigkeit ist keine Entschuldigung, Auschwitz zu leugnen und Nazis zu wählen.“

In der letzten Sitzungswoche des Bundestages ist Gabriel denn auch, wie er sagte, „wehmütig und traurig gewesen“. Aber nicht etwa, weil die Legislaturperiode zu Ende sei. „Sondern weil ich wusste, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass, wenn ich wieder in den Bundestag komme, zum ersten Mal nach 1945 im Reichstag am Rednerpult echte Nazis stehen.“

Darauf deutet auch eine aktuelle Insa-Umfrage für die „Bild“-Zeitung hin. Die Volksparteien stagnieren demnach in der Wählergunst. Laut der Erhebung verharren CDU/CSU bei 36,5 Prozent und die SPD bei 23,5 Prozent. Die AfD legt einen halben Punkt auf elf Prozent zu. Die FDP kann sich ebenfalls um einen halben Punkt auf neun Prozent verbessern. Die Grünen geben dagegen einen halben Punkt auf sechs Prozent ab. Die Linkspartei kommt auf 10,5 Prozent nach zehn Prozent in der Vorwoche. Auf die sonstigen Parteien entfallen 3,5 Prozent.


Innenpolitiker sehen AfD als Fall für den Verfassungsschutz

Die Stärke der AfD besorgt Gabriel auch deshalb, weil die Partei seiner Ansicht nach Nazis in ihren Reihen dulde. „Da gibt es echte (Nazis) drin, na klar, nicht alle“, sagte der SPD-Politiker. „Der (AfD-Spitzenkandidat Alexander) Gauland ist bestimmt kein Nazi, aber er duldet Nazis in seiner Partei.“ Noch deutlicher wurde der SPD-Bundesvize Ralf Stegner. „Björn Höcke ist ein Nazi“, sagte Stegner dem „Mannheimer Morgen“. „Und er ist bei der AfD nicht in untergeordneter Hilfsreferentenposition, sondern Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag.“

Das Erstarken der AfD gibt offenbar auch den Radikalen in der Partei Auftrieb. Darauf deuten Beobachtungen des Thüringer Verfassungsschutzes hin. Eine Auswertung offener Quellen habe ergeben, „dass einzelne Mitglieder der AfD zunehmend auf rechtsextremistischen Sprachgebrauch zurückgreifen“, sagte der Chef der Behörde, Stephan Kramer, dem Handelsblatt. Mit Sorge betrachteten Verfassungsschützer in diesem Zusammenhang den Einfluss der Patriotischen Plattform auf die Partei. „Vertreter und Protagonisten der Patriotischen Plattform beziehen vermehrt offen rechtsextremistische, insbesondere ethnopluralistische Positionen.“

Der Sprecher der parteiinternen Gruppe ist der Magdeburger AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. Vorstandsmitglied ist zudem der Dresdner Richter Jens Maier, der für den Bundestag auf dem aussichtsreichen Listenplatz zwei der sächsischen AfD kandidiert.

Für Innenpolitiker von Koalition und Opposition ist die AfD damit auf dem Weg, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden. „Sollte sich die AfD noch weiter radikalisieren, ist eine Beobachtung der AfD durch unsere Inlandsnachrichtendienste in Zukunft selbstverständlich nicht ausgeschlossen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagfraktion, Stephan Mayer (CSU), dem Handelsblatt. Da festzustellen sei, „dass sich extreme Äußerungen von den Funktionären und Mandatsträgern der AfD häufen, ist die weitere Entwicklung genau zu beobachten“.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sieht den deutschen Inlandsgeheimdienst schon heute am Zug. Er habe bereits nach den Äußerungen des Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschefs Björn Höcke vom Januar, als dieser das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnet hatte, erklärt, „dass sich Teile der AfD immer weiter radikalisieren und damit ganz klar ein Fall für den Verfassungsschutz sind“, sagte Lischka dem Handelsblatt. Daran habe sich nichts geändert, ganz im Gegenteil: „Die völkisch-nationalistische Strömung in der AfD gewinnt immer mehr die Oberhand in der Partei, das sollte langsam auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz auffallen“, betonte der SPD-Politiker.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck sieht Handlungsbedarf bei AfD-Landesverbänden sowie parteiinternen Gruppierungen. „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass die offen rechts auftretenden Teile der AfD wie einige Landesverbände, die Patriotische Plattform und Der Flügel noch nicht beobachtet werden“, sagte Beck dem Handelsblatt.


Bosbach mahnt zu Zurückhaltung

Der CSU-Innenexperte Mayer warnte indes, manche „krassen Verfehlungen“ wie die des früheren AfD-Landtagsabgeordneten Holger Arppe, der seinen politischen Gegnern Gewalt angedroht hatte, seien zwar mit den Wertentscheidungen des Grundgesetzes unvereinbar. „Sie scheinen mir aber in erster Linie ein Fall für die Staatsanwaltschaft zu sein.“ Denn so schlimm die Äußerungen auch seien, sei er nach wie vor der Meinung, dass eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz „zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt“ sei. Zumal die AfD „diesen Umstand sicherlich nutzen würde, um sich als vermeintliches Opfer staatlicher Verfolgung zu präsentieren“.

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mahnte zur Zurückhaltung in der Frage einer geheimdienstlichen Beobachtung. „Politiker sind gut beraten, wenn sie nicht den Eindruck erwecken, als würde der Verfassungsschutz auf Anregung oder gar Weisung von Parteien tätig“, sagte Bosbach dem Handelsblatt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe den gesetzlichen Auftrag, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten, erläuterte er. „Wenn es solche feststellt, wird es von Amts wegen tätig, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.“

Der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, hält es indes mit Blick auf den Fall Arppe für denkbar, dass schon jetzt die Voraussetzungen erfüllt sind. „Da Herr Arppe selbst mit seinen Äußerungen sicher ein Fall für den Verfassungsschutz ist, weil er die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, stellt sich auch die Frage nach der Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz“, sagte Wieland dem Handelsblatt. Bei der Prüfung werde es darauf ankommen, ob sich die AfD glaubwürdig von Arppe distanziere.

„Wenn sie das nicht tut und sein Verhalten sowie seine Ansichten duldet, ohne sich davon nicht nur pro forma zu distanzieren, ist eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt, auch wenn die Parteifreiheit, die in Artikel 21 des Grundgesetzes gewährleistet ist, ein hohes Gut ist.“

KONTEXT

Nach welchen Kriterien der Verfassungsschutz seine Ziele auswählt

Beobachten oder nicht beobachten, das ist die Frage

Sollte die rechtspopulistische AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Darüber wird nach Antisemitismusvorwürfen gegen den baden-württembergischen AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon erneut gestritten, Verfassungsschutzämter haben einem Pressebericht zufolge ohnehin AfD-Vertreter im Blick. Ab wann der Verfassungsschutz aktiv wird.

Welchen Auftrag hat der Verfassungsschutz?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Verfassungsschutzämter der Länder haben den Auftrag, Parteien und Gruppierungen zu beobachten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Staates in Frage stellen oder gegen die Idee der "Völkerverständigung" gerichtete Ziele verfolgen. So steht es im Verfassungsschutzgesetz. Dazu sammeln sie Informationen und werten sie aus.

Was ist die freiheitlich demokratische Grundordnung?

Der Begriff umfasst die zentralen Konstruktionsprinzipien, ohne die Demokratie und Rechtsstaat gar nicht erst existieren würden. Als unverhandelbare "Spielregeln" sind sie daher der politischen Auseinandersetzung entzogen und dürfen nicht geändert werden.

Dazu gehört der Grundsatz, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, das seine Vertreter in freier Wahl bestimmt. Er beinhaltet auch, dass sich das Parlament als Gesetzgeber nicht über die Verfassung hinwegsetzen darf. Ebenso dazu gehören das Recht, im Parlament eine Opposition zu bilden, die Unabhängigkeit der Gericht sowie die Menschenrechte.

Wie geht der Verfassungsschutz vor?

Der Verfassungsschutz entscheidet anhand gesetzlich definierter Kriterien, ob er eine Partei beobachtet. Ihm kann nicht befohlen werden, dies zu tun, er ist also unabhängig gegenüber Weisungen aus der Politik. Auf der anderen Seite darf er nicht willkürlich aktiv werden. Liegen Verdachtsmomente vor, ist er gesetzlich zum Handeln verpflichtet.

Seine Tätigkeit beschreibt der Verfassungsschutz als die eines "Frühwarnsystems". Er meldet seine Lageeinschätzungen an das Innenministerium und strafrechtlich relevante Erkenntnisse an die Polizei, die in eigener Regie über die Konsequenzen entscheiden.

Was bedeutet Beobachtung genau?

Der Begriff Beobachtung ist mehrdeutig und führt in der öffentlichen Diskussion daher gelegentlich zu Missverständnissen. Zuerst leitet der Verfassungsschutz beim Aufkommen bestimmter Verdachtsmomente eine Art Prüfverfahren ein. Dabei analysiert er öffentlich zugängliche Äußerungen von Funktionären oder Dokumente, um herauszufinden, ob eine bestimmte Vereinigung die Kriterien für die eigentliche Beobachtung erfüllt.

Falls ja, wird eine Partei oder Vereinigung zum offiziellen "Beobachtungsobjekt", wie es im Fachjargon des Inlandsgeheimdienstes heißt. Erst wenn diese Stufe erreicht ist, dürfen auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz kommen. Dazu gehören heimliche Observationen sowie das Anwerben von verdeckten Informanten, den V-Leuten.

Gibt es da nicht Grauzonen?

Die Einstufung als "Beobachtungsobjekt" ist tatsächlich oft schwierig, nicht selten klagen Betroffene vor Gericht gegen die Einstufung. Das gilt schon für die Definition des Begriffs "Bestrebung", der Grundlage für eine Beobachtung ist. Eine entsprechende Geisteshaltung reicht nicht aus, es muss laut Verfassungsschutzgesetz zugleich eine "ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweise" vorhanden sein. Nicht notwendig ist aber, dass die Beobachteten die Demokratie schon aktiv bekämpfen oder illegale Taten planen.

Außerdem muss der Verfassungsschutz abwägen, ob die demokratiefeindlichen Bestrebungen gewissermaßen repräsentativ für eine Organisation als Ganzes stehen oder lediglich Splittermeinungen darstellen. In solchen Fällen besteht allerdings immer auch die Möglichkeit, Teilgruppen zu überwachen. Auch Einzelpersonen dürfen beobachtet werden.

Wer wird schon vom Verfassungsschutz beobachtet?

Das Spektrum der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen ist bereits sehr groß. Es reicht von den Dschihadistenorganisationen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) über die rechtsextreme NPD bis hin zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP).

Besonders kontrovers wird immer wieder die Beobachtung bestimmter Gruppierungen wie der Kommunistischen Plattform innerhalb der Linkspartei diskutiert. Auch bekannte Linken-Politiker wie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow wurden beobachtet. Er aber klagte 2013 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Überwachung.

KONTEXT

Das AfD-Programm zur Bundestagswahl 2017

Demokratie

Die AfD sieht die Demokratie in Deutschland in Gefahr. Sie warnt: "Heimlicher Souverän in Deutschland ist eine kleine, machtvolle politische Oligarchie, die sich in den bestehenden politischen Parteien ausgebildet hat."

Zuwanderung und Asyl

Eine "ungeregelte Massenimmigration in unser Land und in unsere Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber ist sofort zu beenden." Integration sei eine Bringschuld der Migranten. Diese müssten sich "anpassen".

Islam, Kirchen, Religion

Die AfD will verhindern, "dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten". Ein Antrag, Kirchensteuern abzuschaffen, wurde abgelehnt. Ins Wahlprogramm aufgenommen ist aber die Forderung, Kirchenrepräsentanten wie Bischöfe nicht mehr aus Steuermitteln zu bezahlen. Eine Initiative der Nachwuchsorganisation Junge Alternative gegen eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen scheiterte. Parteivize Beatrix von Storch hatte mit Blick auf die jüdische Religionsgemeinschaft gemahnt, das sei "ein politisch völlig falsches Signal".

Frauen und Familie

Die AfD will die Deutschen motivieren, mehr Kinder in die Welt zu setzen, zum "Erhalt des eigenen Staatsvolks". Sie lehnt ein "Gendermainstreaming" ab. Die Partei fordert eine Meldepflicht für Abtreibungen. "Bei Nichterfolgen soll eine spürbare Strafe ausgesprochen werden." Und: "Schwerwiegendes Fehlverhalten gegen die eheliche Solidarität muss bei den Scheidungsfolgen wieder berücksichtigt werden." Familienpolitik solle sich immer am Bild Vater, Mutter, Kind orientieren. Die Delegierten votierten für einen Antrag, in dem das Alleinerziehen als ein "Notfall" bezeichnet wird und als "Ausdruck eines Scheiterns eines Lebensentwurfs". Eine "vorbehaltlose Förderung Alleinerziehender", wie sie von etablierten Parteien praktiziert werde, sei falsch.

Arbeit und Soziales

Die AfD spricht sich im Grundsatz für den Mindestlohn aus, will sich dazu aber noch genauer positionieren. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I solle abhängig werden von der Dauer der Erwerbstätigkeit zuvor. Wer als Rentner arbeiten möchte, soll das ohne Einschränkung seiner Rentenbezüge tun können. Bei einer Lebensarbeitszeit von 45 Jahren plädiert die AfD dafür, den Rentenanspruch "abschlagfrei" zu gewähren. Eine Stabilisierung der Sozialsysteme sei nur möglich, wenn "unsere begrenzten Mittel" nicht in eine "unverantwortliche Zuwanderungspolitik" gesteckt würden.

Wirtschaft

Deutschland soll den Euro-Raum verlassen. Für die Wiedereinführung einer neuen nationalen Währung - D-Mark - müssten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden. Die AfD ist dagegen, dass Steuern und Abgaben "beliebig" erhöht werden können. Sie fordert eine Umsatzsteuersenkung um sieben Punkte.