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So bereitet sich Easyjet auf den Brexit vor

Die Billigairline hat vorgesorgt, um nach dem EU-Ausstieg der Briten weiterfliegen zu können. Nur die Eigentümerstruktur könnte noch Probleme bereiten.

John Barton ist zuversichtlich. Easyjet habe dafür gesorgt, dass die Airline weiterfliegen könne, „egal wie der Brexit aussehen wird“, erklärte der Chairman der britischen Billigairline im Mai bei der Hauptversammlung. Die Aussage dürfte nicht nur an die Aktionäre gerichtet gewesen sein, sondern auch an die Kunden, die Passagiere.

Schon die Coronakrise hat die Ticketnachfrage bei den Airlines in Europa einbrechen lassen. Zusätzliche Unsicherheit der Passagiere wegen der Folgen des EU-Ausstiegs der Briten wäre pures Gift.

Das Unternehmen verfolge sehr genau, ob bei den Kunden vermehrt Sorgen etwa wegen Zusatzkosten und anderer Probleme im Zuge des Brexits festzustellen seien, versichert Barton. Man werde diese dann unverzüglich adressieren.

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Für Easyjet ist der Brexit ein heikles Thema. Die einfachste Variante wäre ein geregelter Ausstieg aus der EU. Wichtige Dinge wie Verkehrsrechte wären geklärt, sie würden weiter gelten, der Verkehr wie bisher abgewickelt.

Problematisch wird es bei einem „No-Deal-Brexit“, der zuletzt wahrscheinlicher geworden ist. Ohne Abkommen zwischen der EU und Großbritannien verlieren alle Zertifikate, Zulassungen und Verkehrsrechte ihre Gültigkeit. Piloten, die in Großbritannien ihre Ausbildung gemacht haben, dürften mit ihrer Lizenz nicht in Europa fliegen.

Linienflüge zwischen Großbritannien und Europa wären nicht mehr möglich. Und Flugzeuge, in denen Teile verbaut wurden, die in Großbritannien gefertigt wurden, müssten am Boden bleiben, weil die Zulassung fehlt.

Die britische Regierung hat deshalb bereits angekündigt, dass die bisherigen Genehmigungen, die in Europa erteilt wurden, in Großbritannien auch bei einem harten Brexit Bestand haben sollen. Die EU ist dazu ihrerseits nicht bereit – bisher jedenfalls.

Sie hat darauf hingewiesen, dass britische Zulassungen nicht mehr gelten werden und britische Unternehmen beziehungsweise in Großbritannien gefertigte Teile eine sogenannte Drittlandgenehmigung benötigen.

Für das No-Deal-Szenario gerüstet

Gleichwohl sieht sich Easyjet auch für dieses Szenario gerüstet. Schon vor längerer Zeit hat die Airline einen eigenen Flugbetrieb in Österreich gegründet. Damit stellt das Unternehmen sicher, dass dieser europäische Teil weiter innerhalb von Europa fliegen kann. Denn das sogenannte AOC, die Erlaubnis für den Betrieb, wurde von einem europäischen Land erteilt.

Verwaltungsratschef Barton versichert zudem, dass die beiden Flugbetriebe in Österreich und Großbritannien bei einem ungeregelten Brexit auch die Strecken zwischen der EU und Großbritannien weiter bedienen dürfen. Er beruft sich auf entsprechende Entwürfe auf der EU-Seite und die Zusicherung der britischen Regierung, Verwerfungen im Luftverkehr zu vermeiden. Tatsächlich dürfte auch die EU-Kommission, selbst wenn sie sich mit harten Zusagen bisher zurückhält, ein großes Interesse daran haben, den Luftverkehr weiterhin sicherzustellen.

Eine Hürde könnte es trotz aller Zuversicht bei Easyjet noch geben. Die geltenden Regeln im Luftverkehr besagen, dass eine Airline nur dann in Europa frei fliegen darf, wenn sie mehrheitlich im Besitz europäischer Aktionäre ist. Bei Easyjet ist das bisher noch nicht der Fall. Nach letzten Angaben lagen 47 Prozent der Anteile in den Händen von Europäern, die restlichen Aktien hielten Briten oder Anteilseigner aus Nicht-EU-Ländern.

Doch Easyjet hat auch für diesen Fall schon einen Plan. Sollte sich wenige Wochen vor einem „No-Deal-Szenario“ zeigen, dass weiterhin die Mehrheit der Aktionäre aus Nicht-EU-Ländern – Großbritannien eingerechnet – kommt, will man einer kleinen Anzahl von Investoren die Stimmrechte entziehen. Sie würden zwar Aktionäre bleiben, könnten auch von Dividendenzahlungen profitieren, dürften aber nicht bei Beschlüssen abstimmen.

Diese Maßnahme würde wohl nur wenige Aktionäre betreffen, denn die vorgeschriebene Mindestgrenze von 50 Prozent plus einer Aktie für europäische Investoren hat man heute schon fast erreicht. Dennoch ist eine solche Maßnahme unbeliebt bei Aktionären. Easyjet will deshalb nach einem einfachen Prinzip vorgehen: Die Aktien, die als letzte von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern und Großbritannien erworben wurden, sollen ihr Stimmrecht verlieren.

Ob das überhaupt nötig ist, ist offen. Denn selbst bei einem ungeregelten Brexit ist es durchaus möglich, dass die EU-Kommission den Airlines eine Übergangsfrist einräumt, um ihre Aktionärsstruktur EU-konform zu machen.