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Durchbruch gegen Ausbeutung beim Schlachten

BERLIN (dpa-AFX) - Seit Jahren sorgen die Arbeitsbedingungen vor allem osteuropäischer Arbeitskräfte in deutschen Schlachthöfen für Empörung. Im Frühjahr wurden Betriebe dann auch noch zum Corona-Hotspot. Der Marktführer bei der Schweinezerlegung, Tönnies, musste daraufhin den Betrieb zeitweilig stoppen. Ein eilig auf den Weg gebrachtes Gesetz gegen die Missstände legte die Koalition aber erstmal auf Eis. Doch nun sollen die schärferen Regeln tatsächlich kommen.

Was ist im Kern geplant?

Ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar. Es sollen anders als heute keine Subunternehmen mehr in Schlachtereien tätig sein, die ihrerseits oft wieder Subunternehmen haben und an deren Ende schlecht bezahlte Arbeitskräfte etwa aus Rumänien ohne ausreichenden Sozialschutz unter miserablen Bedingungen in den Schlachthöfen schuften. Damit die Unternehmen nicht auf Leiharbeit ausweichen, wird diese in der Branche ab 1. April ebenfalls verboten.

Soll es Ausnahmen geben?

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Im Kern nicht. Zumindest nicht bei den Werkverträgen. Aber auf drei Jahre befristet bei den Leiharbeitnehmern. Wenn es Auftragsspitzen gibt, sollen Leiharbeiter einspringen dürfen. Aber nur bei der Verarbeitung von Fleisch, nicht beim Schlachten und Zerlegen. Bei acht Prozent des Arbeitszeitvolumens der Stammbelegschaft soll für Leiharbeiter aber Schluss sein. Die Möglichkeit für Leiharbeit muss von Gewerkschaften und Unternehmen in einem Tarifvertrag vorher erlaubt werden. Eine Überlassung einer Arbeitskraft soll auf vier Monate begrenzt werden.

Gibt es überhaupt Tarifverträge in der Branche?

Ja. Etwa bei großen Unternehmen wie Westfleisch oder in der Tönnies-Gruppe. Diese Tarifbedingungen standen laut Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bisher aber stark unter Druck, weil ein Großteil der Arbeit ohnehin durch die für die Unternehmen billigen Werkvertragskonstruktionen erledigt wurde.

Welche Ausnahmen sind noch geplant?

Regeln zugunsten kleinerer Wurst- und Fleischwaren-Hersteller bis zu einer Größe von 49 Mitarbeitern. Verkaufspersonal darf dazukommen - so dass so ein Unternehmen zum Beispiel mehr Metzgerfilialen gründen kann. Der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Peter Weiß sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei gut, dass es nun Ausnahmen für das Handwerk geben solle. "Damit stellen wir sicher, dass die Kunden weiter gute Ware in einer Metzgerei erhalten und nicht auf die Billigangebote von Discountern zurückgreifen müssen."

Was ist noch an Regeln vorgesehen?

Mehr Kontrollen - durch Betriebsbesichtigungen der Landesbehörden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der das Gesetz vorangetrieben hatte, weist auf Fälle hin, in denen Beschäftigte gedrängt worden seien, falsche Lohnzettel zu unterschreiben. So hätten Firmen den Lohn drücken können. Nun sollen saftige Bußgelder bei einer Verletzung von Arbeitsschutz oder -zeit gelten. Bis zu 30 000 Euro etwa bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeiten. Die Arbeitszeit soll dafür elektronisch aufgezeichnet werden. Personal darf laut den Plänen zudem nicht mehr in engen Schmuddelbehausungen untergebracht werden.

Wie soll es nach der Einigung weitergehen?

Mit einem Gesetzesbeschluss in Bundestag und Bundesrat vor Weihnachten. Das Gesetz soll dann ab 1. Januar gelten.

Hat erst Corona die Branche in Verruf gebracht?

Nein, bereits früher gab es Versuche, den Missständen gesetzlich zu begegnen sowie die Unternehmen zu Verbesserungen anzuhalten. Besonders erfolgreich war das nicht. SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte der dpa: "Mit freiwilligen Vereinbarungen wären wir zu keinen Veränderungen gekommen."

Hat sich die Branche bereits auf das Gesetz vorbereitet?

Ja. Clemens Tönnies, geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens, teilte mit: "Die Übernahme der Werksvertragsmitarbeiter ist bereits seit September in vollem Gange." Voraussichtlich zum Jahresende würden Direkteinstellungen abgeschlossen. "Somit werden unsere Häuser um mehr als 6000 Stammbeschäftigte in den Kernbereichen der Produktion wachsen." Auch Gespräche mit den Tarifparteien über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag würden begrüßt. NGG-Chef Guido Zeitler sagte, die Reaktionen zeigten, dass es auch in dieser Branche trotz jahrelanger Widerstände möglich sei, Arbeitnehmer regulär zu beschäftigen.