Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 8 Stunden 51 Minuten
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.115,31
    -1.965,85 (-3,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.385,35
    -38,75 (-2,72%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Es droht ein bundesweiter Kampf um den Taximarkt

Das Taxigewerbe macht mobil gegen die Pläne der Koalition, den Taxi- und Mietwagenmarkt zu liberalisieren. Anbieter wie Uber warnen vor einer zu zaghaften Reform.

Der Brief galt dem SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans und auch dem Fraktionschef der Sozialdemokraten im Bundestag, Rolf Mützenich. „Zerschlagung des Taxi in Deutschland – wir bitten um Ihre Unterstützung!“ lautete die Betreffzeile. Der Absender war nicht etwa der US-Konzern Uber, der nur zu gern den Taximarkt aufmischen würde. Nein, es war der missverständliche Hilferuf des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.

Der Verband fürchtet, dass mit der geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes der Mobilitätsmarkt nach Einzelhandel und Hotelgewerbe „die nächste Jagdtrophäe der Plattform-Betreiber“ wird. „Das gesamte Taxigewerbe ist jetzt dabei, sich auf einen harten Kampf vorzubereiten, denn es geht hier schlicht und ergreifend um unsere Existenz“, mussten die Vorkämpfer der Arbeiterpartei lesen, verbunden mit dem Appell: „Wir wünschen uns, Sie bei diesem Kampf an unserer Seite zu haben.“

Es könnte ein lautstarker Sommer werden, sollten erneut zig Tausende Taxis zur Sternfahrt nach Berlin aufbrechen oder in den Städten des Landes einfach für einige Stunden die Straßen blockieren.

WERBUNG

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) weiß, was ihn erwartet: Als vor mehr als einem Jahr die ersten Überlegungen seines Hauses durchsickerten, protestierten die Taxifahrer, um Besitzstände und Sozialstandards zu schützen.

Die Rückkehrpflicht für Mietwagen sollte fallen und damit der Unterschied zum Taxi. Das hingegen sollte weiter seine Pflichten erfüllen: Menschen zu bestimmten Tarifen zu jeder Zeit befördern. Nach langem Hin und Her schien die Reform gescheitert. Dann aber verständigte sich im Juni dieses Jahres doch noch eine „Findungskommission“ mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen auf einen Minimalkonsens.

Im August nun will der Minister einen ersten Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Taxi- und Mietwagenmarkt neu sortiert werden soll. Das Ziel: Innovative Mobilitätsdienste wie der Einzelplatzverkauf im Fahrzeug via App sollen in Zukunft nicht mehr nur als Experiment von Städten wie Berlin, Hamburg oder München zugelassen werden.

Derartige Poolingdienste, die über einen Algorithmus die optimale Route für die Insassen ermitteln, sollen künftig regulär im Nahverkehr fahren dürfen. Damit sollen auch Investoren eine Perspektive erhalten.

Poolingdienste als neue Kategorie

Zur wichtigsten Neuerung zählt, dass Poolingdienste als neue Kategorie aufgenommen werden, um Fahrten in Sammeltaxen zu erleichtern und so Verkehr in Städten zu vermeiden. Es soll Angebote geben, die Teil des kommunalen Nahverkehrs samt Tarifsystem und Beförderungspflichten sind, und private Anbieter.

Für sie dürfen die Kommunen aber strenge Regeln aufstellen, etwa eine Rückkehrpflicht zum Betriebshof oder eine Poolingquote, die jedes Fahrzeug erreichen muss, um seine Effizienz nachzuweisen. Auch kann die Kommune einen Tarifkorridor, Sozialstandards und Kontingente vorgeben, „um die notwendige Steuerung der neuen Verkehrsart zu erlauben“, wie es in den Eckpunkten heißt.

Wer Mietwagen betreibt, soll nach Genehmigung der Kommune auch weitere „Abstellorte“ in der Stadt betreiben dürfen, um nicht nach jeder Fahrt ins Hauptdepot fahren zu müssen, sofern dies weit entfernt ist. Damit fiele die Rückkehrpflicht, wofür etwa Uber seit gut sechs Jahren lobbyiert.

Bei Taxifahrern soll ein Navigationsgerät zur Ortskunde ausreichen und die Tarifpflicht gelockert werden. Auch dürfen Taxis App-basierte Systeme statt eines Taxameters einsetzen und weiter auf dem „Wink-, Warte- und Bestellmarkt“ tätig sein. Der Einzelplatzverkauf bleibt dem Pooling vorbehalten.

Für den Taxiverband ist das zu viel des Guten. „Wenn die Eckpunkte eins zu eins umgesetzt werden, dann wird es nicht bei einer Sternfahrt bleiben“, warnt Verbands-Vizepräsident Herwig Kollar. Entweder sollten alle Angebotsarten nach denselben Regeln fahren oder aber die Unterschiede deutlich bleiben, damit Taxen weiter ihre Pflichten erfüllen können.

Private Mitfahrangebote via Plattformen selten genutzt

Bisher werden private Mitfahrangebote via Plattformen selten genutzt. Laut statistischem Bundesamt ließen sich 2019 nur zwei Prozent der Bevölkerung mit Taxi-Alternativen kutschieren, darunter vornehmlich junge Menschen zwischen 16 und 44 Jahren. Bundesweit gab es indes 25.200 Taxiunternehmen, die mit 164.100 Fahrern einen Jahresumsatz von 4,59 Milliarden Euro erzielten (2018).

Wenn erst einmal der Markt geöffnet wird, rechnen die Poolinganbieter mit einem Wandel. „Es ist sehr gut, dass mit einem neuen Gesetz Rechtssicherheit für neue Angebote entsteht“, sagt Door2Door-Gründer Tom Kirschbaum. Er bietet mit seinem Unternehmen Mobilitätsdienste in Kooperation mit kommunalen Nahverkehrsunternehmen an. Wenn die Experimentierklausel falle, werde der Markt „erheblich andere Dimensionen“ erleben.

Nun gelte es zu klären, wie genau sich kommunale Poolingangebote von privaten unterscheiden werden. „Aus meiner Sicht muss dem kommunalen Pooling viel Freiraum eingeräumt werden, denn ich erwarte nicht, dass das öffentliche Ziel der Verkehrswende durch Angebote privater Unternehmen erreicht werden kann.“

Kirschbaum schlägt ebenso eine Bresche für das Taxigewerbe. So solle etwa kein starres Tarifgerüst fürs kommunale Pooling gelten. „Schließlich ist wichtig, dass Fahrzeuge, die als Taxi konzessioniert sind, im Schulterschluss mit dem öffentlichen Nahverkehr auch zum Pooling eingesetzt werden können.“

Bei Moia, dem Mobilitätsanbieter von Volkswagen, heißt es hingegen warnend: „Ziel der Novelle sollte sein, emissionsfreie Poolingdienste zu fördern, die nachweislich eine verkehrsentlastende Wirkung haben, indem sie mehrere Personen gebündelt befördern – unabhängig davon, ob sie öffentlich finanziert oder eigenwirtschaftlich betrieben werden.“

Dazu müssten die Kommunen einen fairen Rahmen bei der Genehmigung ermöglichen. „Sollte dieser Rahmen ausbleiben, besteht die Gefahr, dass sich eigenwirtschaftliche Anbieter aus den Städten wieder zurückziehen.“

Die Poolinganbieter hoffen indes unisono, dass mit der Coronakrise deutlich wurde, wie wichtig digitale Angebote sind. So wurde etwa in Augsburg das Swaxi von Door2Door eingesetzt, um Mitarbeiter von Krankenhäusern zwischen 4.30 und 7.30 Uhr zu befördern. In Kooperation mit der Stadt Hamburg hat Free Now, ein Joint Venture von BMW und Daimler, zwischen null und sechs Uhr Taxifahrten für vier Euro pro Person ermöglicht. „Damit haben wir den öffentlichen Personennahverkehr zu Nachtzeiten unterstützt“, sagt Deutschlandchef Mönch.

Weniger Kontakte als im „Linienverkehr“

Geschäftsführer Kirschbaum resümiert: „Ridepooling hat auch den Vorteil, dass weniger Kontakte als im Linienverkehr stattfinden, sehr belebte Umsteigepunkte gemieden werden und Parameter wie die maximale Nutzerzahl je Fahrzeug auf Knopfdruck angepasst werden können.“ Die Bereitschaft der Kommunen steige, den Linienverkehr durch das Pooling flexibel zu ergänzen. Die Kommunen müssten nun „zulegen“. Akteure aus Asien und Nordamerika drängten „stark in den Markt“.

Da das Pooling in Deutschland noch nicht verbreitet sei, lehnt Mönch eine Quote ab. „Besser wäre es, die Anreize für geteilte Fahrten für Taxi, Mietwagen und Pooling allgemein zu erhöhen.“ Free Now bietet mit seiner App Taxifahrten wie Mietwagen und Pooling an. Entsprechend kritisiert Mönch ähnlich wie das Taxigewerbe, dass „mit der Kategorie des Poolings neben dem Taxi und dem Mietwagen noch eine dritte Kategorie hinzugefügt wird und zugleich dem Taxi die Möglichkeit des Poolings genommen wird“. Er verstehe nicht, „warum man nicht die vorhandenen Fahrzeuge besser auslastet und stattdessen neue zulässt“. Er plädiert für ein „Gemeinschaftsgewerbe“. Demnach gebe es dann nur noch eine Lizenz.

Laut Taxiverband fahren 55.000 Taxen in Deutschland. „Wie soll es zu weniger Verkehr in den Städten kommen, wenn Taxis nicht poolen dürfen und andere Anbieter eigene Flotten aufbauen müssen?“, fragt auch Verbandsvize Kollar. Er verweist darauf, dass die Taxiunternehmen technologisch auf der Höhe der Zeit seien und per App und GPS Dienste anböten.

Andere nutzen die neuen technischen Möglichkeiten als Argument, das Nebeneinander von Taxen und Mietwagen aufzuheben. „Auf der einen Seite haben wir ein stark reguliertes Taxigewerbe mit starren Regeln und Tarifen. Auf der anderen Seite haben wir Mietwagen, die durch die Technologie auch Ad-hoc-Fahrten vermitteln können, dafür aber einer Rückkehrpflicht unterliegen, zugleich aber selbst bestimmen dürfen, zu welchen Preisen sie fahren“, sagt Mönch.

Bei Uber sind sie trotz der „Beschränkung der Rückkehrpflicht“, wie es im Kompromisspapier der Findungskommission heißt, alles andere als zufrieden. Die Pflicht sei ein „Mobilitätskiller“, sagt Deutschlandchef Christoph Weigler. Dies sei „nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch ökologischer Wahnsinn“.

Bis heute dürfe Uber seinen Algorithmus nicht einsetzen, der frühzeitig Nachfrage erkenne und seine Fahrer dorthin schicke. Die Eckpunkte hätten „den Namen Reform nicht verdient“. Vielmehr bestünden für die Kommunen in Zukunft allerhand Hebel, um die neue Taxikonkurrenz auszubremsen und ihre Nahverkehrsbetriebe zu schützen.

Fest steht: Im Herbst wird im Gesetzgebungsverfahren um jedes Wort gerungen, nicht nur vom Taxigewerbe.