Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.137,65
    +276,85 (+1,55%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.008,17
    +71,32 (+1,44%)
     
  • Dow Jones 30

    38.517,88
    +277,90 (+0,73%)
     
  • Gold

    2.341,80
    -4,60 (-0,20%)
     
  • EUR/USD

    1,0708
    +0,0051 (+0,48%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.310,73
    +3,77 (+0,01%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.434,28
    +19,52 (+1,38%)
     
  • Öl (Brent)

    83,10
    +1,20 (+1,47%)
     
  • MDAX

    26.625,02
    +335,29 (+1,28%)
     
  • TecDAX

    3.286,91
    +69,96 (+2,17%)
     
  • SDAX

    14.259,71
    +206,46 (+1,47%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.044,81
    +20,94 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.105,78
    +65,42 (+0,81%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.680,90
    +229,60 (+1,49%)
     

Drohende Pleitewelle entzweit die Koalition

Die SPD will Unternehmen wegen der andauernden Coronakrise länger als bislang geplant vor der Pleite bewahren. Doch die Union zieht nicht mit.

Die Union sieht keinen Grund, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen über den Januar hinaus weiter auszusetzen. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, wies damit einen Vorstoß von Justizministerin Christine Lambrecht zurück.

Die SPD-Politikerin hatte sich dafür ausgesprochen, Firmen, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen Staatshilfen noch aussteht, weiter von der Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags zu befreien.

Luczak erinnerte daran, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gemeinsam mit der SPD erst im Dezember verlängert worden sei. „Die Tinte der Unterschrift ist noch nicht ganz trocken und schon kommt die Justizministerin mit neuen Vorschlägen“, sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt. Er habe dafür kein Verständnis, zumal die Auszahlung der staatlichen Hilfen „mit Hochdruck“ erfolge und erste Gelder auch schon flössen. „Damit gibt es eine klare Perspektive für die Unternehmen“, sagte Luczak.

WERBUNG

Einen Anlass, „zu diesem Zeitpunkt“ über einen längeren Insolvenzschutz zu diskutieren, gebe es daher nicht. „Das scheint mir dem aufziehenden Bundestagswahlkampf geschuldet zu sein“, sagte Luczak.

Lambrecht hatte dem Handelsblatt gesagt: „Der Staat stellt der Wirtschaft umfangreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung, deren Auszahlung aber Zeit benötigt. Daher setze ich mich dafür ein, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen über den 31. Januar hinaus auszusetzen.“

Kritik von Wirtschaftsverbänden

Experten warnen aber, dass damit Insolvenzen nur verschleppt und Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden. Das schüre das Misstrauen unter Geschäftspartnern. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt.

Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für Firmen, die noch auf die Auszahlung der seit dem 1. November vorgesehenen Corona-Hilfen warten, ist die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags bisher noch im Januar ausgesetzt. Experten fürchten eine Pleitewelle, sobald die Sonderregelungen und staatliche Stützungsmaßnahmen wegfallen.

Die vollständige Auszahlung der sogenannten Novemberhilfen soll nach jüngsten Angaben ab 10. Januar erfolgen. Zudem gibt es Dezember- und Überbrückungshilfen, für die bisher Abschläge gezahlt wurden. All diese Maßnahmen können Unternehmen beantragen, die von den Folgen der coronabedingten Schließungen betroffen sind. Wirtschaftsverbände kritisierten zuletzt mehrfach die schleppende Auszahlung.

Natürlich bleibe es richtig, betonte Lambrecht, Eingriffe in das Insolvenzrecht auf das Nötigste zu beschränken. Eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung sei wichtig, um das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten. Aber durch die Folgen der anhaltenden Corona-Pandemie gerieten auch Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, die tragfähige Geschäftsmodelle hätten und vor der Pandemie erfolgreich gewesen seien.

„Von solchen Unternehmen können wir in der Regel annehmen, dass sie nach dem Abklingen der Krise auch wieder profitabel operieren können“, betonte die Ministerin. „Wir sollten diesen Unternehmen die nötige Zeit geben, um wieder finanziell auf die Beine zu kommen.“ Außerdem sei ein längerer Insolvenzschutz ist ein wichtiger Baustein, um auch Arbeitsplätze zu erhalten. „Dies sollten wir jetzt nicht aufs Spiel setzen.“