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Dreyer: Einheitliche Rechtsgrundlage, nicht einheitlichen Regeln

MAINZ/LINDAU (dpa-AFX) - Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle braucht es nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) eine verbindliche Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder, aber keine bundeseinheitlichen Regeln. "Wenn die "epidemische Notlage" auslaufen sollte, dann brauchen wir rechtliche und gesetzliche Grundlagen, um auch weitere Maßnahmen ergreifen zu können", sagte Dreyer am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin" mit Blick auf den zum 25. November auslaufenden Rechtsstatus.

Bundesweit einheitliche Regeln brauche es nicht, die Lage in den Ländern sei sehr unterschiedlich. "Es würde für uns reichen, wenn wir die Ermächtigung haben, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen - und die brauchen wir allerdings auch", sagte Dreyer. Die Bürger müssten verstehen: "Das Ende der "epidemischen Lage mit nationaler Tragweite" bedeutet nicht das Ende der Pandemie." Man müsse aber auch wissen: "Wir haben nicht die gleiche Situation wie letztes Jahr."

Dreyer begrüßte, dass sich bei der an diesem Freitag zu Ende gehenden Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern Entscheidungen andeuten für Auffrischungsimpfungen und zu einer Testpflicht für Ungeimpfte, die mit gefährdeten Gruppen arbeiten. "Wir müssen weiter intensiv impfen können, wir müssen boostern können mit Hochdruck, und wir müssen die vulnerablen Gruppen stärker schützen können, deshalb die Testpflicht. Wenn wir desen Dreiklang miteinander gehen, dann bin ich auch zuversichtlich, dass wir den Herbst und Winter schaffen können", sagte Dreyer.