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Drei Klagen gegen neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein

SCHLESWIG (dpa-AFX) - Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sind bereits mehrere Anträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Einer von drei Anträgen komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Schleswig sagte. Der zuständige Senat werde möglichst noch im Laufe der Woche darüber entscheiden.

Die Landesregierung hatte am Sonntag beschlossen, das öffentliche Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie in weiten Teilen wieder herunterzufahren. Sie gilt seit Montag. Neben einer drastischen Beschränkung der Kontakte auf zehn Personen und der Schließung von Gaststätten, Theatern, Kinos, Tierparks und Fitnessstudios müssen außerdem Touristen das Land verlassen. Hotels, Pensionen oder auch Ferienwohnungen wurden grundsätzlich für touristische Übernachtungen geschlossen.

Für die Nordseeinseln und die Halligen wurde der Stichtag bis zum 5. November verlängert, um Ansammlungen bei der Abreise zu vermeiden. Die von der Regierung beschlossene Verordnung gilt bis einschließlich 29. November.