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Drei Klagen gegen Bau des Ostseetunnels eingegangen

LEIPZIG (dpa-AFX) - Beim Bundesverwaltungsgericht sind mittlerweile drei Klagen gegen das veränderte Baurecht für den geplanten Ostseetunnel eingegangen. Die Kläger haben sechs Wochen Zeit für die Begründung der Klage, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Neben dem Naturschutzbund Nabu und dem Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hätten auch zwei Firmen eine Klage eingereicht. Die Reederei Scandlines, die Fährverbindungen zwischen Deutschland und Dänemark anbietet, tut dies nach eigenen Angaben nicht.

Hintergrund sind die Ausgleichspläne für geschützte Riffe, die durch Bauarbeiten zerstört werden. Laut Verkehrsministerium in Kiel werden 7,67 Hektar Riffe tatsächlich zerstört. Die weitaus größeren Teile blieben erhalten und seien nur vorübergehend durch Ankerwürfe beziehungsweise Sedimentation betroffen. Die Baugesellschaft Femern A/S muss zusätzliche Riffstrukturen in einer Größe von 17,5 Hektar herstellen.

Der Nabu wirft den Behörden vor, gesetzliche Vorgaben beim Ausgleich der 36 Hektar Riffflächen nicht erfüllt zu haben. Laut Regierung wurden Vorgaben aus dem Straßenbau in Abstimmung mit dem Umweltministerium angepasst. Die neuen Riffe an der Sagas-Bank würden in einem deutlich weniger gestörten Raum angelegt. Diese komme Meeressäugern, Fischen und Wasservögeln zugute, die diese als Lebens-, Laich- und Nahrungsraum nutzen würden.

Im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen das Milliardenprojekt abgewiesen. Das Gericht gab den Planern aber auf, bei den nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Trassenbereich entdeckten Riffen nachzubessern. Der 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden.