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Dobrindt: Schuldenbremse im Grundgesetz ist 'Erfolgsmodell'

BERLIN (dpa-AFX) - Die CSU im Bundestag hat einen Vorstoß von Kanzleramtschef Helge Braun für ein Aussetzen der Schuldenbremse im Grundgesetz abgelehnt. "Aus meiner Sicht ist die Schuldenbremse ein Erfolgsmodell", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. Brauns Vorschlag, das Grundgesetz entsprechend zu ändern, nannte Dobrindt "einen Debattenbeitrag" und betonte: "Meine Position ist eine andere."

Der Bundestag hatte bereits für die Haushalte 2020 und 2021 jeweils die Schuldenbremse aufgehoben, um eine höhere Neuverschuldung für die Milliardenlasten der Corona-Krise zu ermöglichen. Braun wandte sich im "Handelsblatt" gegen "jährliche Einzelfallentscheidungen" und plädierte für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.

Dobrindt sagte: "Es kann sein, dass die Erholungsphase der Wirtschaft länger dauert als wir das bislang eingeschätzt haben." Deshalb sei überhaupt nicht auszuschließen, dass bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 zusätzliche Schulden nötig seien. "Aber genau dafür gibt es in Artikel 115 Grundgesetz die außergewöhnliche Notsituation, auf Basis der wir sowohl den Haushalt 2020 als auch 2021 beschlossen haben."

Er halte dies für eine Regelung, die genau für diese Pandemiezeiten gemacht sei. "Ich rate dringend, daran festzuhalten." Alles andere hätte auch eine Signalwirkung für den Rest Europas. "Wenn Deutschland als das finanziell solideste Land in Europa durch das Abschaffen einer Schuldenbremse quasi das Schleusenöffnungssignal gäbe, hätte das erheblichste Auswirkungen auf das Finanzverhalten unserer europäischen Partner. Das will ich nicht geben."

Dobrindt wies darauf hin, dass nach Artikel 115 die Entscheidungshoheit über eine außergewöhnliche Notsituation beim Bundestag liege. Dort sollte sie auch bleiben. Außerdem sei dort festgeschrieben, dass die Schuldenaufnahme mit einem festen Tilgungsplan zu versehen sei. Auch das sollte beibehalten werden.